Beschluss:
Die erforderliche
Gebietsänderung für die Stadt Wyk auf Föhr im Zuge der Übertragung der
Grundstücksflächen im Wyker Hafengebiet ist durchzuführen. Der damit
verbundenen Erweiterung der Amtsgrenzen des Amtes Föhr-Amrum im Bereich des
Wyker Stadtgebietes um die Flurstücke 411,
und 413,
Flur 1, der Gemarkung Wyk wird zugestimmt.
Die erforderlichen
Anträge sind bei den zuständigen Genehmigungsbehörden einzureichen.
Herr Hess berichtet
anhand der Vorlage Amt/000302.
Sachdarstellung mit Begründung:
Im Dezember 2016
konnte das langjährige Verfahren für die Eigentumsübertragung nach § 1 Abs. 3 des
Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG) für verschiedene Flurstücke im Wyker
Hafengebiet an die Stadt Wyk auf Föhr abgeschlossen werden. Es handelt sich
hierbei um Grundstücke im Bereich des Binnenhafens und des Fährhafens sowie die
dazugehörigen Wasserflächen in einer Gesamtgröße von rd. 103.000 m². Die
betreffenden Flächen gehörten bis zur Übertragung der Bundesrepublik
Deutschland und nunmehr der Stadt Wyk auf Föhr, die diese Flächen im
Innenverhältnis dem Verwaltungsvermögen des Städtischen Hafenbetriebs
zugeordnet hat.
Durch die
Übertragung der Grundstücke sind eine förmliche Eingemeindung sowie die
Änderung der Stadtgrenze, der Amts- und auch der Kreisgrenze notwendig. Nach § 15 der
Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) muss der Amtsausschuss angehört werden
und der Kreistag seine Zustimmung erteilen. Genehmigungsbehörde ist letztlich
das Innenministerium.
Ein Übersichtsplan ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig