Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die erforderliche Gebietsänderung für die Stadt Wyk auf Föhr im Zuge der Übertragung der Grundstücksflächen im Wyker Hafengebiet ist durchzuführen. Der damit verbundenen Erweiterung der Amtsgrenzen des Amtes Föhr-Amrum im Bereich des Wyker Stadtgebietes um die Flurstücke  411, und  413,  Flur 1, der Gemarkung Wyk wird zugestimmt.

Die erforderlichen Anträge sind bei den zuständigen Genehmigungsbehörden einzureichen.


Herr Hess berichtet anhand der Vorlage Amt/000302.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Im Dezember 2016 konnte das langjährige Verfahren für die Eigentumsübertragung nach § 1 Abs. 3 des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG) für verschiedene Flurstücke im Wyker Hafengebiet an die Stadt Wyk auf Föhr abgeschlossen werden. Es handelt sich hierbei um Grundstücke im Bereich des Binnenhafens und des Fährhafens sowie die dazugehörigen Wasserflächen in einer Gesamtgröße von rd. 103.000 m². Die betreffenden Flächen gehörten bis zur Übertragung der Bundesrepublik Deutschland und nunmehr der Stadt Wyk auf Föhr, die diese Flächen im Innenverhältnis dem Verwaltungsvermögen des Städtischen Hafenbetriebs zugeordnet hat.

 

Durch die Übertragung der Grundstücke sind eine förmliche Eingemeindung sowie die Änderung der Stadtgrenze, der Amts- und auch der Kreisgrenze notwendig. Nach § 15 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) muss der Amtsausschuss angehört werden und der Kreistag seine Zustimmung erteilen. Genehmigungsbehörde ist letztlich das Innenministerium.

 

Ein Übersichtsplan ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig