Die 13. Sitzung wird mit den anwesenden Gästen (Vertreter des Kreises Nordfriesland, des Landes Schleswig-Holstein, der örtlichen sowie der übergeordneten Polizeidienststelle) um 15.00 Uhr im Sitzungssaal fortgesetzt.

 

Zunächst fasst die KG-Fraktion den Antrag vom 10.09.2007 inhaltlich kurz zusammen und begründet nochmals die Notwendigkeit der Einrichtung einer Querungshilfe an der Kreuzung Nieblumstieg/ Fehrstieg/ Kirchweg.

Im Anschluss erhält die Vertretung des Landes S-H das Wort mit der Bitte um Stellungnahme. Dieser schildert die Gesamtsituation in diesem Bereich aus der Sicht des Landes S-H. Wichtiges Entscheidungskriterium, um hier Investitionsmittel bereitzustellen, ist das Vorhandensein eines entsprechenden Gefahrenpotentials, dass eine Prioritätensetzung rechtfertigt. Eine potentielle Gefährdung wäre dann zu bejahen, wenn die Kreuzung von „schwachen“ Verkehrsteilnehmern stark frequentiert würde. Zählungen haben dies allerdings nicht bestätigen können. Für das Land hätte dies, als Träger der Straßenbaulast, im Rahmen der Einrichtung einer Querung eine nicht unerhebliche Investition bedeutet. Zumal eine Verbreiterung der Straße an geeigneter Stelle im Zusammenhang mit der Ausbesserung des Lichtfeldes notwendig gewesen wäre.

Aus dem Ausschuss wird angefragt, welche Summe das Land für den Fall der Einrichtung einer Querung investieren würde bzw. müsste.

Als Träger der Baulast müsste das Land rund 50.000 € pro Quartal bereitstellen. Aber die Situation bzw. das Verkehrsaufkommen würden eine derartige Förderung nicht begründen.

Die Vertretung der Verkehrsbehörde des Kreises schließt sich dieser Auffassung an. Eine Notwendigkeit hier Veränderungen vorzunehmen, ist nicht gegeben. Legt man die tatsächlichen Unfallzahlen oder die registrierten Verkehrsüberschreitungen zu Grunde, dann kann dieser Kreuzung keine Priorität eingeräumt werden. Um eine durch Zahlenmaterial belegte Argumentationsgrundlage zu erhalten, wäre die Installation einer Messtafel hier sinnvoll. Mit Hilfe der Daten könnte anschließend ein Verkehrsprofil erstellt werden.

Der Bgm der Stadt Wyk auf Föhr regt an, eine Messtafel zu beschaffen. Da die Gemeinde Borgsum über eine solche Gerätschaft verfügt, sollte angefragt werden, ob diese nicht für diesen Zweck geliehen werden könnte.

Aus der Mitte des Ausschusses kommt die Feststellung, dass sehr wohl ein Gefahrenpotential bezüglich der Kreuzungssituation zu bejahen ist. Begründend wird die oftmals sehr hohe Geschwindigkeit angeführt.

Es wird angeregt, das Ortseingangsschild zu verlegen, um somit ein rechtzeitiges Abbremsen zu erreichen. Gleichzeitig wird die Frage an die Verkehrsbehörden gerichtet, ob dies rechtlich überhaupt zulässig ist.

Die Vertretung der Verkehrsbehörde des Kreises erwidert, dass eine Verlegung nicht möglich ist, da sich der Stellplatz an der flankierenden Bebauung orientiert.

Ein Mitglied richtet sich mit der Frage an den Vertreter des Landes S-H, ob aus Sicht des Landes Bedarf für eine Querungshilfe im Bereich Rebbelstieg/ Strandstraße besteht.

Dieser sieht hier Handlungsbedarf, da die Kreuzung als ganzes aufgrund ihrer Größe nicht mehr dem Standard der heutigen Zeit entspricht. Als mögliche Handlungsalternativen werden angeführt eine Signalisierung (Verkehrsregelung mit Umbauten) oder die Installation eines Kreisverkehrs. Wobei die Verkehrsbeziehungen, speziell der Fußgänger- und Radverkehr, Beachtung finden sollten. Im Hinblick auf die Vielzahl der sog. Schwachen Verkehrsteilnehmer, scheint die Einrichtung eines Kreisverkehrs die ungünstigere Variante zu sein. Eine auf das Jahr bezogene Analyse der tatsächlichen Verhältnisse ist hier erforderlich, um festzustellen, ob diese Kreuzung auch im Jahresdurchschnitt einen Knotenpunkt darstellt. Eine Beampelung der Kreuzung hängt von zwei wesentlichen Faktoren ab: Die allgemeine Verkehrssituation und das Verkehrsaufkommen. Sollte die Situation und das Aufkommen die Installation einer Beampelung rechtfertigen, so erfolgt die Anordnung durch die Verkehrsbehörde. Und auch nur in diesem Fall erfolgt eine entsprechende Finanzierung.

Auf die Frage, ob auch eine Kombination zwischen Beampelung und Kreisverkehr möglich wäre, verweist der Vertreter des Landes erneut auf die gegebenen Abhängigkeiten, also auf das Ergebnis einer durchzuführenden Zählung, die die Situation sowie das Aufkommen dokumentiert.

Da weder das Land noch der Kreis die Notwendigkeit zur Durchführung einer Zählung sieht, obliegt es der Stadt Wyk diese abzuwickeln. Es wird zudem angeregt, dem gesamten angesprochenen Bereich soweit wie möglich zahlenmäßig zu erfassen und auszuwerten.

Der Bgm der Stadt Wyk sieht hier Bedarf für die Entwicklung eines Gesamtkonzeptes, indem die Verkehrssituation im Detail erfasst wird. Mit der Umsetzung sollte ein Verkehrsplanungsbüro engagiert werden. Das Ergebnis ist sicherlich als solide Diskussionsbasis auch in Fragen der notwendigen Finanzierung dienlich.

Als kurzfristige Lösung schlägt der Vertreter der Kreisbehörde vor, die Markierung dickschichtig neu aufzutragen, um die verkehrsrechtliche Regelung transparenter zu gestalten.

Aus der Mitte des Ausschusses wird bemerkt, dass einer Beampelung, auch aus Kostengründen, der Kreislösung vorzuziehen ist. Hauptaugenmerk muss auf der Lösung der Situation für die Fußgänger liegen.

Die Vertretung des Kreises NF wirft an dieser Stelle in, dass eine Erfassung der Verkehrsteilnehmer nach Menge und Richtung unerlässlich ist. Erst im Anschluss sollte eine Aussage über die weiteren Planungen getroffen werden (z.B. Rückbau der Kreuzung oder Einrichtung einer Ampellösung). Eine Überplanung dieses Bereiches wird allerdings als sinnvoll erachtet.

Aus dem Ausschuss wird angeregt, dass die Stadt Wyk das Notwendige veranlassen sollte. Ziel muss sein, eine aussagekräftige Jahreskurve zu erstellen, die auch die saisonalen Schwanken berücksichtigt.

Der Vertreter des Landes gibt zu bedenken, dass eine derartig formuliertes Ziel wohl nur durch einen angemessenen Personaleinsatz zu realisieren wäre. Alternativen gäbe es im Bereich der Auswertung von vorhandenen statistischen Material. Auch eine Kombination aus Primärerhebung und Sekundärauswertung wäre denkbar.

In diesem Zusammenhang regt der Vertreter des Seniorenbeirates an, auch die unübersichtliche Kreuzungssituation Nieblumstieg/ Strandstraße/ Rebbelstieg in die Überplanung mit einzubeziehen.

Diesem Anstoß wird zugestimmt und mit in die Planungsarbeiten aufgenommen.

Dem Vorschlag, ob der Schulweg durch die Beschäftigung von Schülerlotsen an diesem Verkehrsknotenpunkt sicherer gestaltet werden kann, wird ein einheitlich eine Absage erteilt. Die Baulichkeit der Straßenführung lässt dieses Vorhaben nicht zu. Zudem wird es auch an Helfern mangeln.

Der Ausschuss ist sich mit den Verkehrsbehörden einig, dass auch der Bereich der Querung  Marschweg überplant werden müsste, zumal bereits in der Vergangenheit dieser Bereich für Diskussionsstoff gesorgt hat. Die heute behandelten Bereiche sollten als „Gesamtpaket“ an ein Verkehrsbüro zwecks Erstellung eines Konzeptes übergeben werden.