Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Frau Dr. Ofterdinger-Daegel berichtet anhand der Vorlage:

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Auf Wunsch des Bau- und Planungsausschusses wurde in der Sitzung am 22.08.2018 eine Übersicht der laufenden Bauleitplanverfahren vorgestellt. Hierbei wurde unter anderem auf den aktuellen Verfahrensstand, den Zeitpunkt des letzten Verfahrensschritts sowie die Sachlage eingegangen.

 

Im Zuge dieser Aufstellung ist aufgefallen, dass die Fortführung der folgenden Planverfahren aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr sinnvoll erscheint:

 

2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 für das Gebiet zwischen Rebbelstieg, Helgoländer Straße, Sylter Weg und städtischem Grünstreifen.

 

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 05.02.2009 gefasst.

Es wurde durch das Altenheim die Erweiterung zur Errichtung einer Tagespflegeeinrichtung beantragt. Das Verfahren konnte nicht fortgeführt werden, da bis heute keine genauen Unterlagen der Vorhabenträger eingereicht wurden.

 

3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 für das Gebiet zwischen Hafenstraße, Heymannsweg, der Landesstraße L214, am Hafen, Strand und Königstraße, insbesondere für den Bereich östliche Ecke Königstraße/ Hafenstraße (Flurstück 230, Flur 1, Gemarkung Wyk).

 

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 30.03.2006 gefasst.

Für den Bereich der Königstraße 3 sollte die Zulässigkeit von Außenterrassen geregelt werden. Da das Verfahren nicht fortgeführt wurde, wurden die Planungsziele dieser Änderung in ein später eingeleitetes 4. Änderungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 15 mit aufgenommen.

 

4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 für das Gebiet zwischen Stockmannsweg, Badestraße und beiderseits des Ölhornweges und Ölhornstieges.

 

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 29.08.2002 gefasst.

Die Festsetzung für Nebenanlagen sollte neu geregelt werden. Da eine allgemeine Überprüfung und Anpassung der Festsetzungen des gesamten Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 18 sinnvoll erscheint, sollen die Planungsziele dieses Verfahrens in ein neues Änderungsverfahren übernommen werden.

 

5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 für das Gebiet zwischen Stockmannsweg, Badestraße und beiderseits des Ölhornweges und Ölhornstieges, insbesondere für den Teilbereich beiderseits der Parkstraße bis zu den öffentlichen Grünbereichen und nördlich des Stockmannsweges.

 

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 08.09.2009 gefasst.

Die Festsetzung zu Gebäudehöhen sollte neu geregelt werden. Da eine allgemeine Überprüfung und Anpassung der Festsetzungen des gesamten Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 18 sinnvoll erscheint, sollen die Planungsziele dieses Verfahrens in ein neues Änderungsverfahren übernommen werden.

 

6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 für das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr zwischen den Straßen Badestraße, Parkstraße und Stockmannsweg bis zum Strand.

 

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 27.05.2010 gefasst.

Der Bereich sollte zu einer „Parkanlage Erlebniswald“ umgestaltet werden. Da eine Umsetzung des Vorhabens nicht mehr gewünscht war, ist das Planverfahren nicht beendet worden und kann infolgedessen abgebrochen werden.

 

2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 für das Gebiet zwischen Rebbelstieg, Badestraße, Feldstraße und Sandwall, insbesondere für den südlichen Teilbereich zwischen Sandwall, Rebbelstieg und Mühlenstraße gegenüber dem Wellenbad-Parkplatz.

 

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 14.06.2012 gefasst.

Die bestehenden planungsrechtlichen Regelungen sollten überprüft und angepasst werden, um die zukünftigen Entwicklungsziele des Hamburger Kinder-JugendKurHaus planungsrechtlich zu regeln. Bis heute wurden die Ziele der Träger nicht näher benannt.

Da eine Fortführung der Änderungsverfahren aus den vorgenannten Gründen nicht mehr sinnvoll erscheint, wird eine Beendigung der Verfahren empfohlen.

 

Beschlussempfehlung:

 

Zu Beendigung der Verfahren

 

  1. Die Verfahren zur
    1. 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5,
    2. 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15,
    3. 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18,
    4. 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18,
    5. 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 und
    6. 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24

werden beendet.

 

Die o.g. Aufstellungsbeschlüsse werden aufgehoben und die Verfahren werden eingestellt.

 

  1. Die Amtsdirektorin wird beauftragt, diesen Beschluss der Beendigungen öffentlich bekanntzumachen.

 

Im Anschluss an den Bericht weist ein Mitglied der CDU-Partei darauf hin, dass allen bewusst sein muss, dass mit dieser Abstimmung die Minigolfanlage abgebrochen werden muss und der Stadt somit derzeit keine solche Anlage zur Verfügung steht.

 

Hierzu wird geantwortet, dass ein Abbruch die einzige Möglichkeit sei. Die Minigolfanlage wurde damals nicht rechtmäßig erbaut. Eine Minigolfanlage könne auf einer anderen Fläche geschaffen werden, wäre aber nicht verfahrensfrei.


Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreter/innen/ satzungsgemäße Mitglieder/innen des *-Ausschusses

Davon anwesend: 9

Ja-Stimmen:   9          Nein-Stimmen:                                  Stimmenthaltungen: