Sitzung: 25.09.2018 Bau- und Planungsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: Stadt/002281
Frau Dr.
Ofterdinger-Daegel berichtet anhand der Vorlage:
Sachdarstellung mit Begründung:
Auf Wunsch des Bau- und Planungsausschusses
wurde in der Sitzung am 22.08.2018 eine Übersicht der laufenden
Bauleitplanverfahren vorgestellt. Hierbei wurde unter anderem auf den aktuellen
Verfahrensstand, den Zeitpunkt des letzten Verfahrensschritts sowie die
Sachlage eingegangen.
Im Zuge dieser Aufstellung ist aufgefallen,
dass die Fortführung der folgenden Planverfahren aus unterschiedlichen Gründen
nicht mehr sinnvoll erscheint:
2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 für das Gebiet zwischen Rebbelstieg, Helgoländer Straße, Sylter Weg und
städtischem Grünstreifen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 05.02.2009
gefasst.
Es wurde durch das Altenheim die Erweiterung zur
Errichtung einer Tagespflegeeinrichtung beantragt. Das Verfahren konnte nicht
fortgeführt werden, da bis heute keine genauen Unterlagen der Vorhabenträger
eingereicht wurden.
3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 für das Gebiet zwischen Hafenstraße, Heymannsweg, der Landesstraße L214,
am Hafen, Strand und Königstraße, insbesondere für den Bereich östliche Ecke
Königstraße/ Hafenstraße (Flurstück 230, Flur 1, Gemarkung Wyk).
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 30.03.2006
gefasst.
Für den Bereich der Königstraße 3 sollte die
Zulässigkeit von Außenterrassen geregelt werden. Da das Verfahren nicht
fortgeführt wurde, wurden die Planungsziele dieser Änderung in ein später
eingeleitetes 4. Änderungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 15 mit aufgenommen.
4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 für das Gebiet zwischen Stockmannsweg, Badestraße und beiderseits des
Ölhornweges und Ölhornstieges.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 29.08.2002
gefasst.
Die Festsetzung für Nebenanlagen sollte neu
geregelt werden. Da eine allgemeine Überprüfung und Anpassung der Festsetzungen
des gesamten Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 18 sinnvoll erscheint,
sollen die Planungsziele dieses Verfahrens in ein neues Änderungsverfahren
übernommen werden.
5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 für das Gebiet zwischen Stockmannsweg, Badestraße und beiderseits des
Ölhornweges und Ölhornstieges, insbesondere für den Teilbereich beiderseits der
Parkstraße bis zu den öffentlichen Grünbereichen und nördlich des
Stockmannsweges.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 08.09.2009
gefasst.
Die Festsetzung zu Gebäudehöhen sollte neu
geregelt werden. Da eine allgemeine Überprüfung und Anpassung der Festsetzungen
des gesamten Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 18 sinnvoll erscheint,
sollen die Planungsziele dieses Verfahrens in ein neues Änderungsverfahren
übernommen werden.
6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 für das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr zwischen den Straßen Badestraße,
Parkstraße und Stockmannsweg bis zum Strand.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 27.05.2010
gefasst.
Der Bereich sollte zu einer „Parkanlage
Erlebniswald“ umgestaltet werden. Da eine Umsetzung des Vorhabens nicht mehr
gewünscht war, ist das Planverfahren nicht beendet worden und kann
infolgedessen abgebrochen werden.
2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 für das Gebiet zwischen Rebbelstieg, Badestraße, Feldstraße und Sandwall,
insbesondere für den südlichen Teilbereich zwischen Sandwall, Rebbelstieg und
Mühlenstraße gegenüber dem Wellenbad-Parkplatz.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 14.06.2012
gefasst.
Die bestehenden planungsrechtlichen Regelungen
sollten überprüft und angepasst werden, um die zukünftigen Entwicklungsziele
des Hamburger Kinder-JugendKurHaus planungsrechtlich zu regeln. Bis heute wurden
die Ziele der Träger nicht näher benannt.
Da eine Fortführung der Änderungsverfahren aus
den vorgenannten Gründen nicht mehr sinnvoll erscheint, wird eine Beendigung
der Verfahren empfohlen.
Beschlussempfehlung:
Zu Beendigung der Verfahren
- Die Verfahren zur
- 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5,
- 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15,
- 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18,
- 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18,
- 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 und
- 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24
werden beendet.
Die o.g. Aufstellungsbeschlüsse werden
aufgehoben und die Verfahren werden eingestellt.
- Die Amtsdirektorin wird beauftragt, diesen Beschluss der
Beendigungen öffentlich bekanntzumachen.
Im Anschluss an
den Bericht weist ein Mitglied der CDU-Partei darauf hin, dass allen bewusst
sein muss, dass mit dieser Abstimmung die Minigolfanlage abgebrochen werden
muss und der Stadt somit derzeit keine solche Anlage zur Verfügung steht.
Hierzu wird
geantwortet, dass ein Abbruch die einzige Möglichkeit sei. Die Minigolfanlage
wurde damals nicht rechtmäßig erbaut. Eine Minigolfanlage könne auf einer
anderen Fläche geschaffen werden, wäre aber nicht verfahrensfrei.
Gesetzliche
Anzahl der Stadtvertreter/innen/ satzungsgemäße Mitglieder/innen des
*-Ausschusses
Davon anwesend: 9
Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: Stimmenthaltungen: