Zum Bebauungsplan Nr. 9 und 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oldsum für das Gebiet östlich Rakmersstigh und südlich der Wohnbebauung an der Straße  Am Stig (K129) liegt die Bitte um eine Stellungnahme nach § 2 Abs. 2 BauGB vor.

 

Seitens der Gemeindevertretung bestehen keine Anregungen oder Bedenken.