Beschluss:

 

Zu a) Satzungsbeschluss Geltungsbereich Teil 2

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 1 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindeversammlung geprüft. Die Stellungnahmen wurden am 29.09.2010 gemäß Anlage zur Vorlage berücksichtigt / teilweise berücksichtigt / nicht berücksichtigt.

 

Das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum wurde beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindeversammlung den Geltungsbereich Teil 2 (Gebiet nördlich der Traumstraße und östlich des Ellenbogenwegs) des Bebauungsplans Nr. 1 für das Gebiet des Dorfkerns, umgrenzt durch die Dorfstraße und die Traumstraße, sowie des Bereiches nördlich der Traumstraße und östlich des Ellenbogenwegs in einer Tiefe von ca. 60 m ab dem Ellenbogenweg und ca. 90 m ab der Traumstraße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Die Amtsdirektorin wird beauftragt, eine Genehmigung nach § 10 Abs. 2 BauGB beim Landrat des Kreis Nordfriesland einzuholen.

 

  1. Der Beschluss des Geltungsbereichs Teil 2 des Bebauungsplans durch die Gemeindeversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
    Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amtfa.de/bauleitplaene.htm“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 

Im Anschluss nehmen Olaf Rörden und Arne Rörden wieder an der Sitzung teil und werden über das Abstimmungsergebnis informiert.


Olaf Rörden und Arne Rörden verlassen aus Befangenheitsgründen den Raum.


Frau Jannike Harder aus dem Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum erläutert anhand der Vorlage: Wit/000022/1.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeinde Witsum hat am 20.01.2009 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplans Nr. 1 der Gemeinde Witsum gefasst.

 

Am 29.09.2010 wurden die im Rahmen der Auslegung vom 16.07.2010 bis zum 20.08.2010 und der Trägerbeteiligung vorgebrachten Anregungen und Hinweise behandelt.

 

Im Weiteren wurde am 29.09.2010 durch die Gemeindeversammlung der gesamte Bebauungsplan Nr. 1 (Planzeichnung - Teil A, Geltungsbereiche Teil 1 und 2 sowie Text - Teil B) als städtebauliches Konzept für die Entwicklung der Gemeinde Witsum beschlossen.

 

Ferner wurde der Geltungsbereich Teil 1 (Gebiet des Dorfkerns, umgrenzt durch die Dorfstraße und die Traumstraße) des Bebauungsplans Nr. 1 für das Gebiet des Dorfkerns, umgrenzt durch die Dorfstraße und die Traumstraße, sowie des Bereiches nördlich der Traumstraße und östlich des Ellenbogenwegs in einer Tiefe von ca. 60 m ab dem Ellenbogenweg und ca. 90 m ab der Traumstraße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen.

 

Die Landesplanung hat im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgegeben, dass mit einem deutlichen zeitlichen Versatz eine Streckung der Planumsetzung erfolgen soll.

Seit Satzungsbeschluss des Geltungsbereiches 1 sind nunmehr neun Jahre vergangen und Gemeinde beabsichtigt aufgrund der vorhandenen Nachfrage an Bauplätzen, den Geltungsbereich 2 zu durch Satzungsbeschluss zu beschließen und in Kraft treten zu lassen.

 

 

Es wird ausführlich über die in der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Witsum aufgeführten Regelungen zur langfristigen Sicherung der Dauerwohnnutzung und Deckung des örtlichen Wohnraumbedarfs (Punkt 5) gesprochen. Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass diese Regelungen einzuhalten seien.

 


Abstimmungsergebnis:           4 Ja-Stimmen