Sitzung: 10.10.2018 Gemeindevertretung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 4
Vorlage: Old/000113/1
Beschluss:
Zu a) Satzungsbeschluss
- Die als Anlage beigefügte Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt sowie zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet der Gemeinde Oldsum westlich des Eemelkeswai bis zu einer Bautiefe westlich des Waaster Bobdikem, südlich des Büütjtaarepswai und nördlich der Landesstraße L214 wird als Satzung beschlossen.
- Die Begründung zur Satzung wird gebilligt.
- Die Amtsdirektorin wird beauftragt, diese Satzung ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter: 9 ;
davon anwesend: 1 ; Ja-Stimmen: 4 ; Nein-Stimmen: 0 ; Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter / von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Herr Dierk Ketelsen
Frau Birgit Brodersen
Herr Jan Brodersen
Herr Reiner Braren
Imke Waschinski
erläutert kurz anhand der Vorlage.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Gemeinde Oldsum
hat in der Sitzung am 07.02.2018 den Aufstellungsbeschuss für eine Erhaltungssatzung
gemäß § 172 BauGB für das Gebiet der Gemeinde Oldsum westlich des
Eemelkeswai bis zu einer Bautiefe westlich des Waaster Bobdikem, südlich des
Büütjtaarepswai und nördlich der Landesstraße L214 - gefasst.
Das Gebiet soll in 2 Satzungsbereiche aufgeteilt werden. Dies dient der Vermeidung von Befangenheitssituationen und dem Erhalt der Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung.
Die Satzung für den "Bereich A" umfasst das Gebiet westlich des Eemelkeswai bis zu einer Bautiefe westlich des Waaster Bobdikem, südlich des Bütjeharpeswai und nördlich der Landesstraße L214.
Die Satzung für den
"Bereich A" umfasst das Gebiet westlich des Eemelkeswai bis zu
einer Bautiefe westlich des Waaster Bobdikem, südlich des Büütjtaarepswai und
nördlich der Landesstraße L214, die
Satzung für den "Bereich B" das Gebiet östlich des Eemelkeswai,
südlich des Büütjtaarepswai und nördlich der Landesstraße L 214.
Zielsetzung
Mit der
Satzungsaufstellung soll einer Entwicklung entgegengesteuert werden, wonach in
der jüngeren Vergangenheit punktuell Gebäude errichtet, abgebrochen oder bauliche
Veränderungen durchgeführt wurden, die den historisch gewachsenen
Gestaltungszusammenhang nicht berücksichtigen. Die gewachsene Struktur des Gemeinde
Oldsum wird maßgeblich durch die Substanz historischer Häuser, friesischer
Bauart geprägt. Hierzu gehören insbesondere die ortsbildtypischen
Reetdachhäuser. Diese Substanz soll zukünftig durch die vorliegende Satzung
geschützt und erhalten werden.
Ferner soll einer
schleichenden Umwandlung von Dauerwohnraum zu Ferienwohnungen bzw. zu als
Zweitwohnungen genutzten Wohngebäuden entgegengewirkt werden.
Von daher ist der
Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB zum Schutz des Ortsbildes und
der Bevölkerungsstruktur für das Satzungsgebiet geboten.