Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 4

Beschluss:

Zu a) Satzungsbeschluss

  1. Die als Anlage beigefügte Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt sowie zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet östlich des Eemelkeswai, südlich des Büütjtaarepswai und nördlich der Landesstraße L 214 wird als Satzung beschlossen.

 

  1. Die Begründung zur Satzung wird gebilligt.

 

  1. Die Amtsdirektorin wird beauftragt, diese Satzung ortsüblich bekannt zu machen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter: 9 ;

davon anwesend: 1 ;  Ja-Stimmen: 4 ;  Nein-Stimmen: 0 ;  Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter / von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:    Herr Hark Riewerts

                                                Herr Christfried Rolufs

                                                Frau Britta Nickelsen

                                                Herr Hark-Ocke Nickelsen


Bürgermeister Riewerts übergibt das Wort an seine Stellvertreterin Frau Birgit Brodersen und verlässt als Befangener den Raum.

Frau Brodersen verliest den Sachverhalt.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeinde Oldsum hat in der Sitzung am 07.02.2018 den Aufstellungsbeschuss für eine Erhaltungssatzung gemäß § 172 BauGB für das Gebiet östlich des Eemelkeswai, südlich des Büütjtaarepswai und nördlich der Landesstraße L 214 - gefasst.

 

Das Gebiet soll in 2 Satzungsbereiche aufgeteilt werden. Dies dient der Vermeidung von Befangenheitssituationen und dem Erhalt der Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung.

Die Satzung für den "Bereich B" umfasst das Gebiet östlich des Eemelkeswai, südlich des Büütjtaarepswai und nördlich der Landesstraße L 214.

 

Die Satzung für den "Bereich A" umfasst das Gebiet westlich des Eemelkeswai bis zu einer Bautiefe westlich des Waaster Bobdikem, südlich des Büütjtaarepswai und nördlich der Landesstraße L214, die Satzung für den "Bereich B" das Gebiet östlich des Eemelkeswai, südlich des Büütjtaarepswai und nördlich der Landesstraße L 214.

 

Zielsetzung

 

Mit der Satzungsaufstellung soll einer Entwicklung entgegengesteuert werden, wonach in der jüngeren Vergangenheit punktuell Gebäude errichtet, abgebrochen oder bauliche Veränderungen durchgeführt wurden, die den historisch gewachsenen Gestaltungszusammenhang nicht berücksichtigen. Die gewachsene Struktur des Gemeinde Oldsum wird maßgeblich durch die Substanz historischer Häuser, friesischer Bauart geprägt. Hierzu gehören insbesondere die ortsbildtypischen Reetdachhäuser. Diese Substanz soll zukünftig durch die vorliegende Satzung geschützt und erhalten werden.

 

Ferner soll einer schleichenden Umwandlung von Dauerwohnraum zu Ferienwohnungen bzw. zu als Zweitwohnungen genutzten Wohngebäuden entgegengewirkt werden.

 

Von daher ist der Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB zum Schutz des Ortsbildes und der Bevölkerungsstruktur für das Satzungsgebiet geboten.