Sitzung: 06.11.2018 Gemeindevertretung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: Nord/000104
GV C. Hinrichs
verlässt wegen Befangenheit den Sitzungsraum.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Teilerneuerung des vorhandenen Bohlenweges aus Holz zwischen Minigolfplatz und dem Kniepsand auf einer Länge von ca.560 m
Die Konstruktion des Bohlenweges besteht im Bereich der Gründungs- und Traghölzer aus Eichenspaltpfählen. Diese werden als Paare im Abstand von ca. 0,90 m alle 2,0 m eingeschlagen. Die Konstruktionshölzer für den Aufbau des Bohlenweges bestehen aus sibirischer Lärche als ungehobeltes Bauholz für Holzbauteile gem. DIN 4074 Teil 1. Der Verbau erfolgt zimmermannsmäßig nach den Regeln der Technik.
.
Die Leistungen zu den oben aufgeführten Arbeiten wurden entsprechend der VOB/A § 3 (2) und den haushaltsrechtlichen Vorschriften beschränkt ausgeschrieben. Zur Abgabe eines Angebotes wurden 4 fachkundige Firmen mit Sitz auf Amrum aufgefordert. Zum Submissionstermin am 24.10.2018 wurden fristgerecht 2 Angebote eingereicht und zur Eröffnung zugelassen.
Ein Angebot ist verspätet eingegangen und konnte nicht gewertet werden.
1.
Wertungsstufe: Prüfung der
Vollständigkeit
Alle Angebote sind rechtzeitig eingegangen
und waren ordnungsgemäß verschlossen.
Die Angebotsendsummen nach der 1. Wertungsstufe
stellen sich wie folgt dar:
2 |
Urs Martin Bissegger, Mittelstraße 18,
25946 Wittdün |
183.870.,47 € brutto |
1 |
--- |
193.153,66 € brutto |
3 |
--- zu spät eingegangen |
nicht gewertet |
Prüfung
der Eignung der Bieter nach § 16 Abs. 2 VOB/A
Eine Prüfung der Nachweise zur Fachkunde,
Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit entsprechend § 6 VOB/A wurde im Vorwege
des Verfahrens mit positivem Ergebnis durchgeführt. Die entsprechenden
Nachweise wurden eingesehen. Die Unternehmen sind als zur Durchführung der Baumaßnahme
geeignet einzustufen.
Rechnerische,
technische und wirtschaftliche Prüfung der Angebote nach § 16 Abs. 3 VOB/A
Die rechnerische, technische und
wirtschaftliche Prüfung der Angebote wurde aufgrund der Angebotspreise auf die
Bieter Nr. 2 und Nr. 1 beschränkt.
Bieter 2 Urs Martin Bisseger
I. Rechnerische Prüfung
Die rechnerische Prüfung ergab keine
Rechenfehler. Es wurde ein Nachlass von 15 % ohne, Bedingungen gewährt.
II. Technische Prüfung
Im Rahmen der Leistungsbeschreibung, wurde
die Angabe von Produkten bei bestimmten Positionen gefordert. Alle angebotenen
Produkte entsprechen den Anforderungen der Leistungsbeschreibung.
III. Wirtschaftliche Prüfung
Auffälligkeiten bzgl. der Preisbildung sind
nicht zu erkennen.
Bieter 1: ---
I. Rechnerische Prüfung
Die rechnerische Prüfung ergab keine
Rechenfehler. Es wurden keine Nachlässe,
Bedingungen oder Skonti gewährt.
II. Technische Prüfung
Im Rahmen der Leistungsbeschreibung, wurde
die Angabe von Produkten bei bestimmten Positionen gefordert. Alle angebotenen
Produkte entsprechen den Anforderungen der Leistungsbeschreibung.
III. Wirtschaftliche Prüfung
Auffälligkeiten bzgl. der Preisbildung sind
nicht zu erkennen.
Die nachfolgend dargestellten Angebotsendsummen sind Brutto-Summen. Das Angebot von Bieter Nr. 3 kann nicht gewertet werden, da es nicht zum vorgegeben Abgabetermin vorlag.
Die eingereichte und nachgerechnete Angebotsendsumme des wirtschaftlichsten Bieters und die des weiteren Bieters sind nachfolgend zu entnehmen. Die Namen des nicht wirtschaftlichsten Bieters werden nicht öffentlich dargestellt. Des Weiteren werden keine die Angebote betreffenden Inhalte sowie Informationen über die Eignung der jeweiligen Bieter veröffentlicht.
Nach Wertung aller Stufen, ergibt sich
folgende Rangfolge:
2 |
Urs Martin Bissegger, Mittelstraße 18,
25946 Wittdün |
156.289,89 € brutto |
1 |
--- |
193.153,66 € € brutto |
3 |
--- zu spät eingegangen |
nicht gewertet |
Bei der Beurteilung
der Preise sind keine Unstimmigkeiten oder Auffälligkeiten aufgetreten. Es lassen
sich aus den verbliebenen Angeboten keine Formen des wettbewerbsbeschränkenden
Verhaltens erkennen. Die Einheitspreise unterwerfen sich den üblichen
kalkulatorischen Schwankungen. Hinweise auf Mischkalkulationen lassen sich
nicht erkennen. Das Angebot ist unter Wettbewerbsbedingungen zu Stande gekommen und
deutet möglicherweise auf einen sehr guten Auftragsbestand der Firmen in diesem
Gebiet hin.
Kostenverfolgung
Die Kosten für die Baumaßnahme wurden in Höhe von rd. 140.000 € brutto
geschätzt und im Haushalt der Amrum Touristik Norddorf, der Gemeinde Norddorf
berücksichtigt. Aufgrund des Submissionsergebnisses sind zusätzliche Kosten im
Haushalt 2018 bereit zu stellen.
Beschlussempfehlung:
Unter Berücksichtigung der vorangegangenen
Punkte wird vorgeschlagen, den Auftrag für die Teilerneuerung eines Bohlenweges
in Norddorf auf das wirtschaftlichste Angebot des Bieters Urs Martin Bissegger,
Mittelstraße 18, 25946 Wittdün zu festen Einheitspreisen und zum Nachweis zu
erteilen. Die Auftragssumme bildet sich aus den Nettoeinheitspreisen und den
Auftragsmengen zu 156.289,89 brutto.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
GV C. Hinrichs betritt den Sitzungsraum.