Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

 

 

 


GV C. Hinrichs verlässt wegen Befangenheit den Sitzungsraum.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Teilerneuerung des vorhandenen Bohlenweges aus Holz zwischen Minigolfplatz und dem Kniepsand auf einer Länge von ca.560 m

 

Die Konstruktion des Bohlenweges besteht im Bereich der Gründungs- und Traghölzer aus Eichenspaltpfählen. Diese werden als Paare im Abstand von ca. 0,90 m alle 2,0 m eingeschlagen. Die Konstruktionshölzer für den Aufbau des Bohlenweges bestehen aus sibirischer Lärche als ungehobeltes Bauholz für Holzbauteile gem. DIN 4074 Teil 1. Der Verbau erfolgt zimmermannsmäßig nach den Regeln der Technik.

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Die Leistungen zu den oben aufgeführten Arbeiten wurden entsprechend der VOB/A § 3 (2) und den haushaltsrechtlichen Vorschriften beschränkt ausgeschrieben. Zur Abgabe eines Angebotes wurden 4 fachkundige Firmen mit Sitz auf Amrum aufgefordert. Zum Submissionstermin am 24.10.2018 wurden fristgerecht 2 Angebote eingereicht und zur Eröffnung zugelassen.

Ein Angebot ist verspätet eingegangen und konnte nicht gewertet werden.

 

 

1. Wertungsstufe: Prüfung der Vollständigkeit

 

Alle Angebote sind rechtzeitig eingegangen und waren ordnungsgemäß verschlossen.

 

Die Angebotsendsummen nach der 1. Wertungsstufe stellen sich wie folgt dar:

 

2

Urs Martin Bissegger, Mittelstraße 18, 25946 Wittdün

183.870.,47 € brutto

1

---

193.153,66 € brutto

3

--- zu spät eingegangen

nicht gewertet

 

 

Prüfung der Eignung der Bieter nach § 16 Abs. 2 VOB/A

 

Eine Prüfung der Nachweise zur Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit entsprechend § 6 VOB/A wurde im Vorwege des Verfahrens mit positivem Ergebnis durchgeführt. Die entsprechenden Nachweise wurden eingesehen. Die Unternehmen sind als zur Durchführung der Baumaßnahme geeignet einzustufen.

 

 

Rechnerische, technische und wirtschaftliche Prüfung der Angebote nach § 16 Abs. 3 VOB/A

 

Die rechnerische, technische und wirtschaftliche Prüfung der Angebote wurde aufgrund der Angebotspreise auf die Bieter Nr. 2 und Nr. 1 beschränkt.

 

Bieter 2 Urs Martin Bisseger

 

I.          Rechnerische Prüfung

Die rechnerische Prüfung ergab keine Rechenfehler. Es wurde ein Nachlass von 15 % ohne, Bedingungen gewährt.

 

II.         Technische Prüfung

Im Rahmen der Leistungsbeschreibung, wurde die Angabe von Produkten bei bestimmten Positionen gefordert. Alle angebotenen Produkte entsprechen den Anforderungen der Leistungsbeschreibung.

 

III.        Wirtschaftliche Prüfung

Auffälligkeiten bzgl. der Preisbildung sind nicht zu erkennen.

 

Bieter 1: ---

 

I.          Rechnerische Prüfung

Die rechnerische Prüfung ergab keine Rechenfehler.  Es wurden keine Nachlässe, Bedingungen oder Skonti gewährt.

 

II.         Technische Prüfung

Im Rahmen der Leistungsbeschreibung, wurde die Angabe von Produkten bei bestimmten Positionen gefordert. Alle angebotenen Produkte entsprechen den Anforderungen der Leistungsbeschreibung.

 

III.        Wirtschaftliche Prüfung

Auffälligkeiten bzgl. der Preisbildung sind nicht zu erkennen.

 

Die nachfolgend dargestellten Angebotsendsummen sind Brutto-Summen. Das Angebot von Bieter Nr. 3 kann nicht gewertet werden, da es nicht zum vorgegeben Abgabetermin vorlag.

 

Die eingereichte und nachgerechnete Angebotsendsumme des wirtschaftlichsten Bieters und die des weiteren Bieters sind nachfolgend zu entnehmen. Die Namen des nicht wirtschaftlichsten Bieters werden nicht öffentlich dargestellt. Des Weiteren werden keine die Angebote betreffenden Inhalte sowie Informationen über die Eignung der jeweiligen Bieter veröffentlicht.

 

Nach Wertung aller Stufen, ergibt sich folgende Rangfolge:

 

2

Urs Martin Bissegger, Mittelstraße 18, 25946 Wittdün

156.289,89 € brutto

1

---

193.153,66 € € brutto

3

--- zu spät eingegangen

nicht gewertet

 

Bei der Beurteilung der Preise sind keine Unstimmigkeiten oder Auffälligkeiten aufgetreten. Es lassen sich aus den verbliebenen Angeboten keine Formen des wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens erkennen. Die Einheitspreise unterwerfen sich den üblichen kalkulatorischen Schwankungen. Hinweise auf Mischkalkulationen lassen sich nicht erkennen. Das Angebot ist unter Wettbewerbsbedingungen zu Stande gekommen und deutet möglicherweise auf einen sehr guten Auftragsbestand der Firmen in diesem Gebiet hin.

 

Kostenverfolgung

Die Kosten für die Baumaßnahme  wurden in Höhe von rd. 140.000 € brutto geschätzt und im Haushalt der Amrum Touristik Norddorf, der Gemeinde Norddorf berücksichtigt. Aufgrund des Submissionsergebnisses sind zusätzliche Kosten im Haushalt 2018 bereit zu stellen.

 

Beschlussempfehlung:

Unter Berücksichtigung der vorangegangenen Punkte wird vorgeschlagen, den Auftrag für die Teilerneuerung eines Bohlenweges in Norddorf auf das wirtschaftlichste Angebot des Bieters Urs Martin Bissegger, Mittelstraße 18, 25946 Wittdün zu festen Einheitspreisen und zum Nachweis zu erteilen. Die Auftragssumme bildet sich aus den Nettoeinheitspreisen und den Auftragsmengen zu 156.289,89 brutto.

 

Abstimmungsergebnis:          einstimmig

 

GV C. Hinrichs betritt den Sitzungsraum.