Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 2

Beschluss:

 

Der als Anlage beigefügte Stellenplan des Amtes Föhr-Amrum für das Jahr 2019 wird um eine weitere Stelle, mit 1,00 Stellenanteilen in der Entgeltgruppe 6 TvÖD für den Bereich des Ordnungsamtes, ergänzt. Der Aufgabenbereich soll den ordnungsbehördlichen Außendienst umfassen.

 

Dem Amtsausschuss wird empfohlen, den Stellenplan mit der o.g. Änderung zu genehmigen.

 

 


Herr Hess berichtet anhand der Vorlage Amt/000305.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Stellenplan ist Grundlage für die Personalkostenansätze im Haushaltsplan. Der Entwurf des Stellenplans des Amtes Föhr-Amrum für das Jahr 2019 (Teil A) ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Veränderungen zum Vorjahr stellen sich wie folgt dar und sind in der Veränderungsliste (Teil B) ausgewiesen:

 

Unter der lfd. Nr. 3 ist eine Stabstelle mit der Entgeltgruppe 11 TVöD / Besoldungsgruppe A 12 SHBesG neu ausgewiesen. Die Stabstelle ist der Amtsdirektorin / dem Amtsdirektor direkt zugeordnet. Folgende Aufgabenbereiche könnten dieser Stelle zugewiesen werden: Bearbeitung von Förderanträgen und Verwendungsnachweisen, direkte/r Ansprechpartner/in für die Belange der Bürgermeister/innen sowie Übernahme der Aufgaben im Bereich „Organisation/Geschäftsbetrieb“.

 

Die Stelle/n unter der lfd. Nr. 10 wurde im Rahmen einer Stellenbewertung von der Entgeltgruppe 9 TVöD in die Entgeltgruppe 10 TVöD höhergruppiert. Ferner wurde hier unter anderem aufgrund der steigenden Anforderungen im Bereich Digitalisierung eine Aufstockung der Stellen für die EDV, Administration um 1,00 Stellenanteile vorgenommen.

 

Die Stelle mit der lfd. Nr. 32 „Flüchtlingsbetreuer/in“ entfällt an dieser Stelle und wird aufgrund der Neuorganisation dieses Bereichs unter der lfd. Nr. 61 mit 0,50 Stellenanteilen zukünftig im Bereich Sozialzentrum ausgewiesen.

 

Wie bereits in den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.03.2018 sowie des Amtsausschusses vom 18.04.2018 beschlossen, werden die Stellenanteile für den Bereich der Offenen Ganztagsschule an der Rüm-Hart-Schule aufgrund der zeitlichen Erweiterung des Angebots um 0,40 Stellenanteile im Betreuungsbereich und 0,09 Stellenanteile im Küchenbereich aufgestockt.

 

Eine Stellenbewertung der Stellen im Sozialzentrum hat ergeben, dass die Leitung (lfd. Nr. 57) zukünftig in die EG 11 TVöD einzugruppieren ist, die neu besetzte 0,50 Stelle der Fallmanagerin/des Fallmanagers (lfd. Nr. 58) ist entsprechend der Bewertung in die Entgeltgruppe 9c TVöD einzugruppieren und die Leistungsberechner/innen (lfd. Nr. 59) rückwirkend ab dem 01.01.2017 kreisweit in die Entgeltgruppe 9a TVöD.

 

Aufgrund erhöhter Anforderungen im Bereich des Bau- und Planungsamtes ist vorgesehen, vorbehaltlich einer durchzuführenden Stellenbewertung, die Stelle mit der lfd. Nr. 63 „Bauingenieur/in“ von der Entgeltgruppe 10 in die Entgeltgruppe 11 TVöD höherzugruppieren. Des Weiteren ist der gesamte Bereich der Stadtplanung (lfd. Nr. 64 und 65) von der Entgeltgruppe 10 TVöD in die Entgeltgruppe 11 TVöD höherzugruppieren. Auch hier ist das Ergebnis der Stellenbewertung abzuwarten.

 

Um langfristig Fachpersonal an das Amt Föhr-Amrum zu binden, ist angedacht auch die Studiengänge „Bauingenieurswesen“ und „Stadtplanung und Ortsentwicklung“ zukünftig als Ausbildungsmöglichkeit anzubieten.

 

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Die unter der lfd. Nr. 3 neu ausgewiesene Stabstelle, der u.a. der Aufgabenbereich „Bearbeitung von Förderanträgen und Verwendungsnachweisen“ zugewiesen werden könnte,  wird näher besprochen. Frau Gehrmann erklärt die Beweggründe zur Einrichtung dieser Stelle und merkt an, dass gewünscht sei, diese Stelle durch eine Fachkraft mit Erfahrung im Bereich des Förderwesens zu besetzen, weshalb die Ausweisung mit der Entgeltgruppe 11 TvÖD / Besoldungsgruppe A 12 SH BesG gerechtfertigt sei.

 

Ein Mitglied des Haupt- und Finanzausschusses beantragt, den Stellenplan um eine weitere 1,00 Stelle mit Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 TVöD zu ergänzen. Der Aufgabenbereich dieser neuen Stelle soll den ordnungsbehördlichen Außendienst im gesamten Amtsbereich umfassen.

 

Nach Besprechung des Stellenplans mit der neu beantragten Ergänzung kommt es zur Abstimmung.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig mit 2 Enthaltungen