Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

In die Trägerversammlung des voraussichtlich zum 01. Januar 2019 durch ein Gesetz des Landtages errichteten IT-Verbundes Schleswig-Holstein wird Frau Renate Gehrmann entsandt.

Ab dem 25. Januar 2019 wird, vorbehaltlich des Inkrafttretens des Errichtungsgesetzes, Herr Christian Stemmer für das Amt Föhr-Amrum in die Trägerversammlung entsandt.


Herr Hess berichtet anhand der Vorlage Amt/000136/2.

 

Wie bereits unter TOP 2 genannt, lautet die Betreffzeile der Vorlage Amt/000136/2 und damit der hier zu beratende TOP 12 aufgrund der sich seit Erstellung der Vorlage ergebenen Änderungen: „Wahl eines Mitglieds in die Trägerversammlung des IT-Verbund Schleswig-Holstein (ITVSH)“.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

Um die Unterstützung der Kommunen in den Bereichen E-Government, Verwaltungs-IT und Digitalisierung der Daseinsvorsorge deutlich zu verbessern, wollen die Kommunalen Landesverbände in Abstimmung und mit Unterstützung der Landesregierung zum 01.01.2019 die drei bestehenden Institutionen

  • Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein (EASH),
  • IT-Verbund Schleswig-Holstein (ITVSH) und
  • Kommunales Forum für Informationstechnik (KomFIT)

zu einer neuen Anstalt öffentlichen Rechts mit dem Namen IT-Verbund Schleswig-Holstein zusammenfassen. Nach aktuellen Planungen wird noch im Dezember 2018 der Landtag ein Gesetz zur Errichtung dieser neuen Institution beschließen.

Die Kompetenzschwerpunkte des ITVSHneu liegen in den Feldern E-Government, Verwaltungs-IT und Digitalisierung der Daseinsvorsorge. Der ITVSHneu ist als Anstalt öffentlichen Rechts ausgestaltet, an dem alle schleswig-holsteinischen Gemeinden, Städte, Kreise und Ämter beteiligt sind. Der ITVSHneu übernimmt den kommunalen Anteil an Dataport und bleibt damit inhousefähig.

Ziel der Kommunalen Landesverbände ist, dass die Schleswig-Holsteinischen Kommunen zukünftig über eine schlagkräftige Einheit verfügen, die die elektronische Verwaltung voranbringt und die Kommunen tatkräftig unterstützt. Diese Einheit soll ein starker Partner auch für Dataport und die Landesregierung sein. Wichtigste Aufgabe ist zunächst die Umsetzung des OnlineZugangsGesetzes (OZG).

Der ITVSHneu wird als Anstalt öffentlichen Rechts durch ein Errichtungsgesetz des Landes voraussichtlich zum 01.01.2019 gegründet. Ein diesbezüglicher Gesetzentwurf soll noch in diesem Jahr in den Landtag eingebracht und beschlossen werden.

Der ITVSHneu wird eine Trägerversammlung mit Organstatus erhalten. Die Trägerversammlung kontrolliert den Verwaltungsrat und beschließt über die mittel- und langfristige strategische Ausrichtung des ITVSHneu. Die Trägerversammlung kann in diesem Rahmen vom Verwaltungsrat jederzeit Auskunft über alle Angelegenheiten der Anstalt verlangen.

Die Trägerversammlung entscheidet über:

·                                                die Satzung der Anstalt und ihre Änderung,

·                                                Beteiligung des neuen ITVSH an anderen Unternehmen,

·                                                Bestellungen und Abberufungen des Verwaltungsrates,

·                                                mittelfristige Finanzplanung,

·                                                strategische Unternehmensziele (Fünfjahreszeitraum).

Alle amtsfreien Städte und Gemeinden, Ämter, Kreise und kreisfreien Städte entsenden jeweils einen Vertreter in die Trägerversammlung dieser neuen Institution. Die Amtsverwaltungen vertreten die amtsangehörigen Kommunen in der Trägerversammlung. Die Mitglieder der Trägerversammlung werden von der Gemeindevertretung, beziehungsweise dem Kreistag, dem Amtsausschuss, oder dem entsprechend zuständigen Beschlussorgan für die Dauer von fünf Jahren bestellt; bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitglieds aus dem Verwaltungsrat ist eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger für die restliche Amtszeit zu bestellen.

Damit die Trägerversammlung wie geplant am 10. Januar 2019 ihre erste Gründungssitzung durchführen kann, soll die Benennung eines Vertreters noch im Jahr 2018 erfolgen. Bei denjenigen Kommunen, die derzeit Träger des bestehenden ITVSH sind, bietet sich die Benennung des bisherigen Vertreters in dieser Institution an. Derzeit ist Frau Renate Gehrmann in den Verwaltungsrat des ITVSH entsandt. Die Benennung einer Stellvertretung ist nicht erforderlich. Der neue ITVSH wird die Rechtsnachfolge des bestehenden ITVSH antreten.

Abgesehen von den Reisekosten zu den voraussichtlich einmal jährlich stattfindenden Sitzungen der Trägerversammlung entstehen keine Kosten.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig