Beschluss:
In die Trägerversammlung des voraussichtlich zum 01. Januar 2019 durch ein Gesetz des Landtages errichteten IT-Verbundes Schleswig-Holstein wird Frau Renate Gehrmann entsandt.
Ab dem 25. Januar 2019 wird, vorbehaltlich des Inkrafttretens des Errichtungsgesetzes, Herr Christian Stemmer für das Amt Föhr-Amrum in die Trägerversammlung entsandt.
Herr Hess berichtet
anhand der Vorlage Amt/000136/2.
Wie bereits unter
TOP 2 genannt, lautet die Betreffzeile der Vorlage Amt/000136/2 und damit der
hier zu beratende TOP 12 aufgrund der sich seit Erstellung der Vorlage
ergebenen Änderungen: „Wahl eines Mitglieds in die Trägerversammlung des
IT-Verbund Schleswig-Holstein (ITVSH)“.
Sachdarstellung mit Begründung:
Um die
Unterstützung der Kommunen in den Bereichen E-Government, Verwaltungs-IT und Digitalisierung der Daseinsvorsorge
deutlich zu verbessern, wollen die Kommunalen
Landesverbände in Abstimmung und mit Unterstützung der Landesregierung zum 01.01.2019 die drei bestehenden Institutionen
- Einheitlicher
Ansprechpartner Schleswig-Holstein (EASH),
- IT-Verbund Schleswig-Holstein
(ITVSH) und
- Kommunales Forum für Informationstechnik (KomFIT)
zu
einer neuen Anstalt öffentlichen Rechts mit dem Namen IT-Verbund
Schleswig-Holstein zusammenfassen. Nach aktuellen Planungen wird noch im
Dezember 2018 der Landtag ein Gesetz zur Errichtung dieser neuen Institution
beschließen.
Die
Kompetenzschwerpunkte des ITVSHneu liegen in den Feldern E-Government, Verwaltungs-IT
und Digitalisierung der Daseinsvorsorge. Der ITVSHneu ist als Anstalt öffentlichen
Rechts ausgestaltet, an dem alle schleswig-holsteinischen Gemeinden, Städte,
Kreise und Ämter beteiligt sind. Der ITVSHneu übernimmt den kommunalen Anteil
an Dataport und bleibt damit inhousefähig.
Ziel
der Kommunalen Landesverbände ist, dass die Schleswig-Holsteinischen Kommunen zukünftig
über eine schlagkräftige Einheit verfügen, die die elektronische Verwaltung
voranbringt und die Kommunen tatkräftig unterstützt. Diese Einheit soll ein
starker Partner auch für Dataport und die Landesregierung sein. Wichtigste
Aufgabe ist zunächst die Umsetzung des OnlineZugangsGesetzes (OZG).
Der
ITVSHneu wird als Anstalt öffentlichen Rechts durch ein Errichtungsgesetz des
Landes voraussichtlich zum 01.01.2019 gegründet. Ein diesbezüglicher
Gesetzentwurf soll noch in diesem Jahr in den Landtag eingebracht und
beschlossen werden.
Der
ITVSHneu wird eine Trägerversammlung mit Organstatus erhalten. Die
Trägerversammlung kontrolliert den Verwaltungsrat und beschließt über die mittel-
und langfristige strategische Ausrichtung des ITVSHneu. Die Trägerversammlung
kann in diesem Rahmen vom Verwaltungsrat jederzeit Auskunft über alle
Angelegenheiten der Anstalt verlangen.
Die Trägerversammlung
entscheidet über:
·
die Satzung der
Anstalt und ihre Änderung,
·
Beteiligung des neuen ITVSH an anderen
Unternehmen,
·
Bestellungen und Abberufungen des
Verwaltungsrates,
·
mittelfristige Finanzplanung,
·
strategische Unternehmensziele
(Fünfjahreszeitraum).
Alle
amtsfreien Städte und Gemeinden, Ämter, Kreise und kreisfreien Städte entsenden
jeweils einen Vertreter in die Trägerversammlung dieser neuen Institution. Die
Amtsverwaltungen vertreten die amtsangehörigen Kommunen in der
Trägerversammlung. Die Mitglieder der Trägerversammlung werden von der
Gemeindevertretung, beziehungsweise dem Kreistag, dem Amtsausschuss, oder dem entsprechend
zuständigen Beschlussorgan für die Dauer von fünf Jahren bestellt; bei
vorzeitigem Ausscheiden eines Mitglieds aus dem Verwaltungsrat ist eine
Nachfolgerin oder ein Nachfolger für die restliche Amtszeit zu bestellen.
Damit
die Trägerversammlung wie geplant am 10. Januar 2019 ihre erste
Gründungssitzung durchführen kann, soll die Benennung eines Vertreters noch im
Jahr 2018 erfolgen. Bei denjenigen Kommunen, die derzeit Träger des bestehenden
ITVSH sind, bietet sich die Benennung des bisherigen Vertreters in dieser
Institution an. Derzeit ist Frau Renate Gehrmann in den Verwaltungsrat des
ITVSH entsandt. Die Benennung einer Stellvertretung ist nicht erforderlich. Der
neue ITVSH wird die Rechtsnachfolge des bestehenden ITVSH antreten.
Abgesehen
von den Reisekosten zu den voraussichtlich einmal jährlich stattfindenden
Sitzungen der Trägerversammlung entstehen keine Kosten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig