Beschluss:

  1. Das Beschlussorgan nimmt die beigefügten Kalkulationsdaten zur Kenntnis und macht sich das Zahlenwerk zu eigen.
  2. Die vorliegende 3. Nachtragssatzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Utersum wird beschlossen.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die (vorläufigen) Sonderabschlüsse zur öffentlichen Tourismusförderung für die Jahre bis 2016 sind fertiggestellt. Zugleich wurde eine Vorauskalkulation für das Jahr 2019 erstellt.

 

Gemäß Vorauskalkulation ist ab 2019 eine beitragsfähige Kostenmasse von 42.560 € durch Tourismusabgaben zu finanzieren. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der vorausgegangenen Jahre verringert sich die beitragsfähige Kostenmasse (durch den Abbau der Überschüsse) auf 28.931,77 €.

 

Die aktuelle Veranlagungsliste (Auswertung zum 15.09.2018) zeigt für die Gemeinde Utersum eine Summe aus Beitragseinheiten (Messbeträge) von 856.875,65 €.

 

Der zulässige Abgabesatz für die Tourismusabgabe 2019 ergibt sich aus der Division der veranschlagten Kostenmasse (28.931,77 €) durch die Summe der veranschlagten Bemessungseinheiten (856.875,65 €) und beträgt folglich (28.931,77 € : 856.875,65 € = 0,03376) 3,38 %.

 


Abstimmungsergebnis:           6 Ja-Stimmen             2 Enthaltungen