Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die 1. Änderung der Satzung über die Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktion nach § 22 BauGB der Gemeinde Nebel, für das Gebiet nördlich der Mühle, zwischen der Landstraße 215 (Waasterstigh), dem Lungjaat, dem Waaswai und östlich des Uasterstighs, wurde im Rahmen der Sitzung am 02.09.2014 durch die Gemeindevertretung Nebel beschlossen.

 

Ziel war die Erweiterung des Geltungsbereiches östlich der Landesstraße, zwischen der Straße Lungjaat und der historischen Mühle der Gemeinde Nebel. Diese Fläche war zum Zeitpunkt der Satzungserstellung 1989 nach § 35 BauGB (Außenbereich) zu bewerten. Erst durch die Änderung der planungsrechtlichen Beurteilungsgrundlagen entlang der Landstraße 215 (Waasterstigh) wurde diese Fläche zum Bauland.

 

Um eine der Fremdenverkehrsfunktion der Gemeinde abträgliche Entwicklung zu vermeiden, war die Gemeinde angehalten, den Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktion nach § 22 BauGB der Gemeinde Nebel anzupassen.

 

Aufgrund des Gerichtsurteils des Oberverwaltungsgerichtes vom 31. September 2018 wurde festgestellt, dass ein beachtlicher Fehler, gemäß § 214 Abs. 1 Nr. 3 BauGB, im Rahmen der Satzungsaufstellung erfolgte, da eine Verletzung der Begründungspflicht vorliegt.

 

Um den Planerhalt für diese Satzung zu gewährleisten, ist es daher notwendig, über ein ergänzendes Verfahren die Fehler der Satzung zu beheben und rückwirkend in Kraft zu setzen (gem. § 214 Abs. 4 BauGB).

 

Die Satzung sowie die Begründung, mit einer aktuellen Bestandaufnahme des kompletten Geltungsbereiches, sind Gegenstand des Beschlusses durch die Gemeindevertretung und als Anlage zur Vorlage beigefügt.

 

Beschluss:

 

  1. Die als Anlage beigefügte 1. Änderung der Satzung über die Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktion nach § 22 BauGB der Gemeinde Nebel, für das Gebiet nördlich der Mühle, zwischen der Landstraße 215 (Waasterstigh), dem Lungjaat, dem Waaswai und östlich des Uasterstighs wird als Satzung beschlossen.

 

  1. Dieser Satzungsbeschluss ersetzt gem. § 214 Abs. 4 BauGB den Satzungsbeschluss vom 02.09.2014, welcher vom 23.09.2014 bis 02.10.2014 gemäß § 22 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht wurde.

 

  1. Die Begründung zur Satzung wird gebilligt.

 

  1. Die Amtsdirektorin wird beauftragt, diese Satzung ortsüblich bekannt zu machen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter: 11;

davon anwesend: 10;   Ja-Stimmen: 10;   Nein-Stimmen: 0;   Stimmenthaltungen: 0