Sitzung: 27.11.2018 Gemeindevertretung
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: Witt/000085/2
Die 1. stellv. Bürgermeisterin Carmen Klein übernimmt den Vorsitz.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Grundstücke Inselstraße Nr. 2 und Nr. 4 bis Nr. 12 sowie die baulichen Anlagen südlich der Wandelbahn südlich des Parkplatzes am Anleger sind bisher nicht durch verbindliche Bauleitplanung überplant.
Da es sich hier um den Eingang zur Insel Amrum handelt und bauliche Maßnahmen bzw. bevorstehende Umstrukturierungen in diesem Bereich in Aussicht stehen, zeichnet sich nunmehr ein dringendes Planungserfordernis für diesen Teil der Ortslage ab. Eine weitere Beurteilung von Maßnahmen nach § 34 BauGB kann der besonderen Situation im Ankunftsbereich für alle Amrumtouristen weder bzgl. Art und Maß der Nutzung noch bzgl. der Gestaltung im Ortseingang gerecht werden.
Am 30.05.2017 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 2A für das Gebiet „Ortslage Mitte Nordost“ gefasst, um die städtebauliche Entwicklung im Bereich des Plangebietes feinteilig steuern und die besondere Situation im Ankunftsbereich sichern zu können.
Das Planverfahren wird im beschleunigten Verfahren
gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
durchgeführt. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1
Satz 1 BauGB wurde im Rahmen einer öffentlichen Anhörung durchgeführt. Die hier
vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden in die Planunterlagen
eingearbeitet.
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch ist der Entwurf des
Bebauungsplans für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die
Behörden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der
öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden
Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes
Schleswig-Holstein zugänglich zu machen. Dazu ist von der Gemeinde
Wittdün auf Amrum der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.
Beschluss:
a) Entwurfs- und
Auslegungsbeschluss
- Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 2A der Gemeinde Wittdün auf Amrum für das Gebiet „Ortslage Mitte Nordost“ und der zugehörigen Begründung wird mit folgenden Änderungen gebilligt:
-
Die
realisierbare Gebäudehöhe auf den in Aussicht genommenen Grundstücken 6 + 7
wird an die östlich und westlich angrenzenden Festsetzungen angepasst. Die Zahl
der Vollgeschosse ist somit auf max. 3 zu reduzieren und die zulässige Gebäudehöhe
entsprechend anzupassen.
Als Begründung
führte die Gemeinde an, dass die bereits erfolgte Fehlentwicklung, insbesondere
auf dem Grundstück Inselstraße 8, nicht wiederholt werden solle. Der
Bestandsschutz bleibt hiervon selbstverständlich unberührt. Falls es zukünftig
jedoch (aus welchem Grund auch immer) zu einem Abbruch auf den benannten
Grundstücken kommen sollte, sollen sich nachfolgende Neubauten auch in Bezug
auf die Höhe harmonischer in das Ortsbild einfügen. Die Gemeinde hat jedoch
darauf hingewiesen, dass bei einem zukünftigen möglichen Investoreninteresse an
der Entwicklung dieser Fläche, dieser Aspekt vorhabenbezogen verhandelbar wäre.
-
Die
zulässige Überschreitung des Maßes der baulichen Nutzung im genehmigten Bestand
(Teil B Text Nr. 2 und Begründung Nr. 3.3) wird auf einer Anlage zur Begründung
dargestellt.
Diese Anmerkung resultiert aus einem
Hinweis, den wir vom Kreis NF erhalten haben. Es gibt demnach ein Urteil,
welches besagt, dass eine solche bestandssichernde Festsetzung unzulässig ist,
wenn das zulässige Maß der Abweichung nicht hinreichend bestimmt wird.
- Der Entwurf des Bebauungsplan Nr. 2A der Gemeinde Wittdün auf Amrum für das Gebiet „Ortslage Mitte Nordost“ und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen; die von der Änderung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
- Der Bebauungsplan wird im beschleunigten
Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach
§ 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
- Die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum wird beauftragt, die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß §§ 2 Abs. 2 i.V.m. 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreter/innen: 11
Davon anwesend: 9
Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
Aufgrund des § 22 GO war folgender Gemeindevertreter
von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung
noch bei der Abstimmung anwesend:
Bürgermeister Heiko Müller.
Der Bürgermeister übernimmt nach der Beratung und Abstimmung wieder den Vorsitz.