Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die 1. stellv. Bürgermeisterin Carmen Klein übernimmt den Vorsitz.

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Grundstücke Inselstraße Nr. 2 und Nr. 4 bis Nr. 12 sowie die baulichen Anlagen südlich der Wandelbahn südlich des Parkplatzes am Anleger sind bisher nicht durch verbindliche Bauleitplanung überplant.

 

Da es sich hier um den Eingang zur Insel Amrum handelt und bauliche Maßnahmen bzw. bevorstehende Umstrukturierungen in diesem Bereich in Aussicht stehen, zeichnet sich nunmehr ein dringendes Planungserfordernis für diesen Teil der Ortslage ab. Eine weitere Beurteilung von Maßnahmen nach § 34 BauGB kann der besonderen Situation im Ankunftsbereich für alle Amrumtouristen weder bzgl. Art und Maß der Nutzung noch bzgl. der Gestaltung im Ortseingang gerecht werden.

 

Am 30.05.2017 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 2A für das Gebiet „Ortslage Mitte Nordost“ gefasst, um die städtebauliche Entwicklung im Bereich des Plangebietes feinteilig steuern und die besondere Situation im Ankunftsbereich sichern zu können.

 

Das Planverfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wurde im Rahmen einer öffentlichen Anhörung durchgeführt. Die hier vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden in die Planunterlagen eingearbeitet.

 

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch ist der Entwurf des Bebauungsplans für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Behörden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen. Dazu ist von der Gemeinde Wittdün auf Amrum der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.

 

 

Beschluss:

 

a) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 2A der Gemeinde Wittdün auf Amrum für das Gebiet „Ortslage Mitte Nordost“ und der zugehörigen Begründung wird mit folgenden Änderungen gebilligt:

-          Die realisierbare Gebäudehöhe auf den in Aussicht genommenen Grundstücken 6 + 7 wird an die östlich und westlich angrenzenden Festsetzungen angepasst. Die Zahl der Vollgeschosse ist somit auf max. 3 zu reduzieren und die zulässige Gebäudehöhe entsprechend anzupassen.

 

Als Begründung führte die Gemeinde an, dass die bereits erfolgte Fehlentwicklung, insbesondere auf dem Grundstück Inselstraße 8, nicht wiederholt werden solle. Der Bestandsschutz bleibt hiervon selbstverständlich unberührt. Falls es zukünftig jedoch (aus welchem Grund auch immer) zu einem Abbruch auf den benannten Grundstücken kommen sollte, sollen sich nachfolgende Neubauten auch in Bezug auf die Höhe harmonischer in das Ortsbild einfügen. Die Gemeinde hat jedoch darauf hingewiesen, dass bei einem zukünftigen möglichen Investoreninteresse an der Entwicklung dieser Fläche, dieser Aspekt vorhabenbezogen verhandelbar wäre.

 

-          Die zulässige Überschreitung des Maßes der baulichen Nutzung im genehmigten Bestand (Teil B Text Nr. 2 und Begründung Nr. 3.3) wird auf einer Anlage zur Begründung dargestellt.

 

Diese Anmerkung resultiert aus einem Hinweis, den wir vom Kreis NF erhalten haben. Es gibt demnach ein Urteil, welches besagt, dass eine solche bestandssichernde Festsetzung unzulässig ist, wenn das zulässige Maß der Abweichung nicht hinreichend bestimmt wird.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplan Nr. 2A der Gemeinde Wittdün auf Amrum für das Gebiet „Ortslage Mitte Nordost“ und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen; die von der Änderung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

  1. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
  2. Die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum wird beauftragt, die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß §§ 2 Abs. 2 i.V.m. 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreter/innen: 11

Davon anwesend: 9

Ja-Stimmen:  9           Nein-Stimmen:  0                    Stimmenthaltungen:  0

 

Aufgrund des § 22 GO war folgender Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Bürgermeister Heiko Müller.

 

Der Bürgermeister übernimmt nach der Beratung und Abstimmung wieder den Vorsitz.