Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die anliegende Hauptsatzung der Gemeinde Witsum wird beschlossen.

 


Sachdarstellung mit Begründung:

In der Sitzung der Gemeindeversammlung Witsum am 25.09.2018 wurde bereits über den Erlass einer neuen Hauptsatzung für die Gemeinde Witsum beraten. Von der Kommunalaufsicht wurde daraufhin, entgegen der ursprünglichen Aussage, mitgeteilt, dass der § 8 „Entschädigung“ nicht ohne weiteres entfallen könne. Wenn die Regelungen zur Entschädigung nicht in der Hauptsatzung aufgeführt sind, so sind diese im Rahmen einer Entschädigungssatzung aufzuführen. Daher wird vorgeschlagen, dass der § 8 „Entschädigung“ in der Hauptsatzung verbleibt.

Des Weiteren ist noch eine weitere Änderung gemäß des neuen Satzungsmusters in die Hauptsatzung einzupflegen:

Der  § 9 „Verträge nach § 29 Abs. 2 GO“  ist wie folgt zu fassen:

Verträge der Gemeinde mit Mitgliedern der Gemeindeversammlung, Mitgliedern oder stellvertretenden Mitgliedern der Ausschüsse nach § 46 Abs. 3 GO oder der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder dem ehrenamtlichen Bürgermeister und juristischen Personen, an denen Mitglieder der Gemeindeversammlung, Mitglieder oder stellvertretende Mitglieder der Ausschüsse nach § 46 Abs. 3 GO oder die ehrenamtliche Bürgermeisterin oder der ehrenamtliche Bürgermeister beteiligt sind, sind ohne Genehmigung der Gemeindeversammlung rechtsverbindlich, wenn die Auftragsvergabe unter Anwendung des für die jeweilige Auftragsart geltenden Vergaberechts erfolgt ist und der Auftragswert den Betrag von 2.500 €, bei wiederkehrenden Leistungen einen Betrag von 500 € im Monat, nicht übersteigt. Erfolgt die Auftragsvergabe unter den Voraussetzungen des Satzes 1 im Wege der freihändigen Vergabe/Verhandlungsvergabe ist der Vertrag ohne Beteiligung der Gemeindeversammlung rechtsverbindlich, wenn der Auftragswert den Betrag von 2.500 €, bei wiederkehrenden Leistungen einen Betrag in Höhe von 500 € im Monat, nicht übersteigt.

Der Vorlage ist die neue Hauptsatzung mit den Änderungen aus der Sitzung der Gemeindeversammlung vom 25.09.2018 sowie den vorgenannten Änderungen beigefügt.