Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die als Anlage beigefügte 1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Dunsum wird beschlossen.


Bgm. Hemsen erläutert anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

In der Sitzung der Gemeindevertretung Dunsum am 18.09.2018 wurde bereits über die 1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Dunsum beraten. Bevor diese Nachtragssatzung zur Genehmigung an die Kommunalaufsicht des Kreises Nordfriesland geschickt werden konnte, wurde von der Kommunalaufsicht entgegen der ursprünglichen Aussage mitgeteilt, dass der § 8 „Entschädigung“ nicht ohne weiteres entfallen könne. Wenn die Regelungen zur Entschädigung nicht in der Hauptsatzung aufgeführt sind, so sind diese im Rahmen einer Entschädigungssatzung aufzuführen. Daher wird vorgeschlagen, dass der § 8 „Entschädigung“ in der Hauptsatzung verbleibt.

Des Weiteren ist noch eine weitere Änderung gemäß des neuen Satzungsmusters in die Hauptsatzung einzupflegen:

Der  § 9 „Verträge nach § 29 Abs. 2 GO“  ist wie folgt zu fassen:

Verträge der Gemeinde mit Gemeindevertreterinnen oder -vertretern, Mitgliedern oder stellvertretenden Mitgliedern der Ausschüsse nach § 46 Abs. 3 GO oder der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder dem ehrenamtlichen Bürgermeister und juristischen Personen, an denen Gemeindevertreterinnen oder -vertreter, Mitglieder oder stellvertretende Mitglieder der Ausschüsse nach § 46 Abs. 3 GO oder die ehrenamtliche Bürgermeisterin oder der ehrenamtliche Bürgermeister beteiligt sind, sind ohne Genehmigung der Gemeindevertretung rechtsverbindlich, wenn die Auftragsvergabe unter Anwendung des für die jeweilige Auftragsart geltenden Vergaberechts erfolgt ist und der Auftragswert den Betrag von 2.500 €, bei wiederkehrenden Leistungen einen Betrag von 500 € im Monat, nicht übersteigt. Erfolgt die Auftragsvergabe unter den Voraussetzungen des Satzes 1 im Wege der freihändigen Vergabe/Verhandlungsvergabe ist der Vertrag ohne Beteiligung der Gemeindevertretung rechtsverbindlich, wenn der Auftragswert den Betrag von 2.500 €, bei wiederkehrenden Leistungen einen Betrag in Höhe von 500 € im Monat, nicht übersteigt.

Der Vorlage ist die 1. Nachtragssatzung mit den Änderungen aus der Sitzung der Gemeindevertretung vom 18.09.2018 sowie den vorgenannten Änderungen beigefügt.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig mit sechs Ja-Stimmen