Aufgrund der Änderung der Tagesordnung erfolgt ausschließlich eine Beratung des öffentlich-rechtlichen Vertrages.

 

Die im Entwurf enthaltenen Personalkosten wurden auf der Basis der Personalkosten des Jahres 2006 errechnet. Der Vertragsentwurf geht davon aus, dass die abgebenden Betriebe mit den Personalkosten des ehemaligen Personals belastet werden. Aus der Diskussion ergibt sich der Vorschlag, die Personalkosten sofort zu dritteln.

 

Für die Gemeinde Wittdün ergibt sich eine besondere Belastung für die Verwaltungsabwicklung für das Thalassozentrum und das Amrum-Badeland.  Es wird deutlich gemacht, dass der komplette Verwaltungsbereich, der vom Innen dienst der Betriebe abgedeckt wurde, auch zukünftig von der Verwaltung zu erledigen ist.

 

Die Festlegung der Sachkosten beruht auf das von den Touristikbetrieben vorgelegte Datenmaterial, dass leider nicht vergleichbar ausgewertet werden konnte. Es war aus diesem Grunde notwendig einige Bereiche zu schätzen.