Beschluss:
1.
Der Jahresabschluss des Kurbetriebes der
Gemeinde Nieblum zum 31. Dezember 2016 wird wie folgt festgestellt:
- Bilanzsumme EUR 1.808.716,90 (Vorj.
EUR 1.719.018,61)
- Erträge EUR
705.277,63 (Vorj. EUR 627.766,15)
- Aufwendungen EUR 843.789,64 (Vorj.
EUR 791.776,49)
- Jahresverlust EUR -138.512,01 (Vorj.
EUR -164.010,34)
Die Gemeindevertretung stellt hierzu fest, dass zur Deckung des
fortgeschriebenen Jahresverlustes ein Restbetrag i.H.v. EUR 170.958,02 an den Kurbetrieb zu leisten ist.
Ermittlung der Verlustabdeckung 2016:
Verlustvortrag EUR 170.958,02
Jahresverlustes 2015 bzw. 2014 EUR 0,00
Verlustausgleich der Gemeinde Nieblum für 2016 bzw. 2015 EUR- 239.000,00
Jahresfehlbetrag 2016 EUR 138.512,01
Gesamtsumme EUR 70.470,03
2.
Im Jahr 2017 und bis zum 06. November 2018 sind
seitens der Gemeinde Nieblum folgende Einzahlungen zum Ausgleich bzw.
Aufrechnung der Jahresverluste geleistet worden:
Datum AO-Soll
05.04.2017 - 2. Abschlag Verlustausgleich HHJ 2016 EUR 50.000,00
29.05.2017 - 3. Abschlag Verlustausgleich HHJ 2016 EUR 25.000,00
30.06.2017 - 4. Abschlag Verlustausgleich HHJ 2016 EUR 50.000,00
26.07.2017 - 1. Abschlag Verlustausgleich HHJ 2017 EUR 65.000,00
21.02.2018 - 2. Abschlag Verlustausgleich HHJ 2017 EUR 100.000,00
25.05.2018 - 3. Abschlag Verlustausgleich HHJ 2017 EUR 100.000,00
3.
Mit der o.a. Buchung/Verrechnung sowie der
Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2016 gem. § 14 Abs. 5 des KPA wird die
Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.
4. Die Gemeindevertretung beschließt, dem Gemeindeprüfungsamt des Kreises Nordfriesland die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Revision Nord, Weidestraße 126, 22083 Hamburg, mit der Durchführung der Prüfungsarbeiten für das Wirtschaftsjahr 2017 vorzuschlagen.
Bürgermeister
Riewerts berichtet anhand der Vorlage: Nieb/000190.
Sachdarstellung mit Begründung:
Zu dem Jahresabschluss und dem Lagebericht hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft REVISION NORD folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers:
„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebs “Kurbetrieb der Gemeinde Nieblum“ für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen in der Landesverordnung über Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung – EigVO) liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter Berücksichtigung des Gesetzes über die überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften und die Jahresabschlussprüfung kommunaler Wirtschaftsbetriebe (Kommunalprüfungsgesetz – KPG) und der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Jahresabschlussprüfung kommunaler Wirtschaftsbetriebe (AV-Jap) vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicht erkannt werden, und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs keinen Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Feststellung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. In Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzung der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichende sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss des Eigenbetriebs “Kurbetrieb der Gemeinde Nieblum“ zum 31. Dezember 2016 den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die wirtschaftlichen Verhältnisse geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandung. Ohne diese Beurteilung einzuschränken weisen wir darauf hin, dass der Eigenbetrieb auf den Verlustausgleich durch die Gemeinde Nieblum angewiesen ist.“
Den vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen.
Eine Verwendung des
oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts
bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Offenlegung, Veröffentlichungen oder
Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätigten Fassung
abweichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern
hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen
wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.
Der Prüfungsbericht
wird gem. § 321 Abs. 5 HGB unter Berücksichtigung von § 32 WPO wie folgt
unterzeichnet:
Hamburg, den 30.
August 2018
RN REVISION NORD
GMBH & Co.KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez. Widera gez. Swinka
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Der Prüfungsbericht ist vom Kommunalen Prüfungsamt des Kreises Nordfriesland am 18.10.2018 mit eigener Feststellung zurückgesandt worden.
Feststellungsvermerk des Landrates des Kreises
Nordfriesland:
Der Jahresabschluss ist in der geprüften Fassung unverändert von der dortigen Gemeindevertretung festzustellen.
Für die Bekanntmachung gelten die Vorschriften des § 14 Abs. 5 des KPG.
Die im Prüfungsbericht enthaltenen Feststellungen sind sorgfältig auszuwerten und im Rahmen der Möglichkeiten umzusetzen.
Die Vorgaben des § 24
Abs. 1 EigVO, wonach der Jahresabschluss spätestens 6 Monate nach Schluss des
Wirtschaftsjahres aufzustellen ist, wurden wiederum nicht erfüllt. Bitte nehmen
Sie über die Gründe der stetigen Fristversäumnis bis zum 31.01.2019 schriftlich
Stellung.
Es wird darum gebeten, dass für die Genehmigung zukünftiger Jahresabschlüsse alle erforderlichen Unterlagen der Vorlage beizufügen seien.
Es solle ein Termin mit dem Steuerbüro MEF vereinbart werden, um abzustimmen, welche Unterlagen den Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern zur Verfügung gestellt werden können, um in regelmäßigen Abständen einen Überblick über die Finanzen des Kurbetriebes zu erhalten.
Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen