Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Nach Beratung über den vorliegenden Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2019 beschließt die Stadtvertretung den Haushaltsplan & die Haushaltssatzung 2019 der Stadt Wyk auf Föhr.

 


Sachdarstellung mit Begründung:

 

A: Ergebnisplan:

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2019 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -1.243.500 EUR (Vj. -1.153.900 EUR) ab.

 

Hinweis zum Jahresergebnis 2017:

Das Jahresergebnis ist vorläufig. Das Ergebnis wird sich noch im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten (Abschreibungen/Erträge SoPo) verändern.

 

Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2018 wurden uns nachfolgende Prognosen zum Wirtschaftswachstum und zur Entwicklung des Steueraufkommens mitgeteilt. Die Daten für die Steuereinnahmen beruhen auf dem Ergebnis der Steuerschätzung von Mai 2018.

 

Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr (in Prozent) stellt sich wie folgt dar:

 

2018

2019

2020

2021

2022

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

1.335 Mio. EUR

1.422 Mio. EUR

+6

+5

+5

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

197 Mio. EUR

193 Mio. EUR

+2

+2

+2

Sonderausgleich § 25 FAG

114,6 Mio. EUR

119,7 Mio. EUR

+1

+1

+1

Schlüsselzuweisungen (FAG Masse)

1.751,7 Mio. EUR

1.862,7 Mio. EUR

+8

+3

+3

 

Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).

 

Die Gemeinden können nach der aktuellen Steuerschätzung zwar in den nächsten Jahren weiter mit moderat steigenden Steuereinnahmen rechnen, jedoch ist der Haushaltskonsolidierungsdruck in den Kommunen ungebrochen.

 

Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei rd. 1.570.000 EUR. Bezogen auf das ausgewiesenen Jahresergebnis werden demnach die Abschreibungen nicht aus den Einnahmen des Stadthaushalts refinanziert bzw. erwirtschaftet.

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2019 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt im Vergleich zum Vorjahr um 89.600 EUR schlechter ab. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen:

 


Der Haushaltplan beinhaltet die Anhebung des Realsteuersatzes der Grundsteuer B
zum 01. Januar 2019
.

 

Realsteuer

Steuersatz alt (2018)

Steuersatz neu (2019)

Grundsteuer B

340 %

425 %

 

Die Planansatzveränderung für das Haushaltsjahr 2019 stellt sich wie folgt dar:

 

Steuersatz

Planansatz

340 %

   933.800 EUR

425 %

1.167.200 EUR

Ertragssteigerung

   233.400 EUR

 

Übersicht der größten Planzahlveränderungen gegenüber dem Vorjahr

 

Sachkonto

2019

(in EUR)

Anmerkung

40120000 Grundsteuer B

+238.200

Beinhaltet die Erhöhung des Hebesatzes auf 425%

40130000 Gewerbesteuer

+500.000

 

40340000 Zweitwohnungssteuer

+70.000

4039 sonstige örtliche Steuern

+6.000

 

41320000 Allgemeine. Zuweisungen Gemeinden (GV)

+47.000

Zentralitätsmittel als Unterzentrum

44110000 Mieten und Pachten

+19.000

u.a. Erstattung Erbpacht Bold.Str.

45110000 Konzessionsabgaben

-5.400

Anpassung

45650000 Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen

-19.000

Anpassung

50…… Personalaufwendungen

+117.800

Veränderungen der Personalkosten (Stellenplan)

52110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

+7.500

Anpassung

52110700 Unterhaltung der Kläranlage

-50.000

Anpassung

52210100 Unterhaltung Straßen, Wege und Plätze

+30.000

Anpassung

53180000 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke übrige Bereiche

+43.800

Steigerung durch 200 Jahre Seeheilbad Wyk/Föhr

53410000 Gewerbesteuerumlage

+84.800

Ergibt sich aus dem Finanzausgleich

53711000 Finanzausgleichsumlage

+136.400

Ergibt sich aus dem Finanzausgleich

537210000 Kreisumlage

+183.000

Ergibt sich aus dem Finanzausgleich

53722000 Amtsumlage

+239.700

Amtsumlage 49,05%

53722500 Sonder-Amtsumlage §13 Fusionsvertrag

-12.400

Herabsetzung

54290000 Inanspruchnahme von Rechten und Diensten- sonstige Aufwendungen

+150.500

Erwerb u. Herstellung von Ausgleichsflächen (Flugplatz)

54310000 Geschäftsaufwendungen

+81.400

Höhere Kosten z.B Bauleitplanung B-Pläne, Verkehrs- u. Ortsentwicklungskonzepte

5452000 Erstattungen von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verw.Tätigkeit Gemeinden

-48.400

Geringere Aufwendungen Bewirtschaftung LB

Ergänzende Hinweise:

 

Die Erträge (4er Konten) und Aufwendungen (5er Konten) des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der Mittelanmeldungen angepasst.

 

B: Finanzplan:

 

Die Investitionen sind im Detail im Investitionsplan mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 5.905.000 € ausgewiesen. Dem gegenüber stehen Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 253.800 €. Der Saldo aus Investitionstätigkeit beträgt 5.651.200 €.

 

Nachfolgend die wesentlichen Investitionen unterteilt in die einzelnen Produktbereiche.

 

Produkt 126001 Brandschutz: Anschaffung eines neuen Löschfahrzeuges (LF10) für 320.000 €. Hierfür ist im Haushaltsjahr 2020 eine Förderung i.H.v. 48.000 € eingeplant

8.000 € Investitionskosten für die Funktechnik und eine Kettensäge.

 

Produkt 272001 Büchereiwesen: Für die Umgestaltung der Stadt Bücherei werden 250.000 € geplant. Dem gegenüber steht ein Förderbetrag von 90.000 € der AktivRegion.

 

Produkt 522001 Wohnraumbeschaffung, Baugebiete: Für die Baumaßnahmen des sozialen Wohnungsbaus im Kortdeelsweg sind 4.200.000 € eingeplant. Dem gegenüber stehen in dem Produkt  Einzahlungen aus Investitionstätigkeit i.H.v. 123.800 € (100.000 € Endabrechnung Erschließungskosten).

 

Produkt 538110 Kläranlage/Abwasserbeseitigung (SW): 12.000 € sind standardmäßig für den maschinellen Teil der Abwasserbeseitigung und 1.000 € für kleinere Investitionen eingeplant.

 

Produkt 538120 Pumpwerke eigene (SW): 800.000 € sind für die Erneuerung des Pumpwerkes Koogskuhl vorgesehen.

 

Produkt 538130 Kanalnetz (SW): Baumaßnahmen für Hausanschlüsse 15.000 €, die Kosten werden von den Anschlussnehmern erstattet. 135.000 € sind für das Kanalnetz der Großen Straße geplant.

Produkt 538530 Kanalnetz (RW): Für die Baumaßnahme des Kanalnetzes “Große Straße“ sind 100.000 € vorgesehen.

Produkt 541001 Straßen, Wege und Plätze: Für die Umgestaltung der Kreuzung in einen Kreisverkehr am Sky stehen 40.000 € zur Verfügung. Hier ist mit einem Zuschuss von 20.000 € zu rechnen. Für den Forstverband ist ein Investitionskostenzuschuss von 10.000 € (Radweg) geplant.

 

Produkt 541100 Parkplätze und Parkeinrichtungen: Für zwei Parkscheinautomaten wurde ein Gesamtbetrag von 8.000 € eingeplant.

 

 


Für die nachfolgenden Investitionen ist eine 100%-ige Kreditaufnahme geplant:

 

-       Anschaffung des Löschfahrzeuges LF10          272.000 €

-       Sozialer Wohnungsbau Kortdeelsweg            4.200.000 €

-       Baumaßnahme Pumpwerk Koogskuhl             800.000 €
Kreditaufnahme gesamt:                             5.272.000 €

 

Alle anderen Investitionen werden aus der Liquidität der Stadt Wyk auf Föhr beglichen.

 

Auf die Übertragung nachfolgender Investitionsmittel des Vorjahres in das Haushaltsjahr 2019 wird hingewiesen:

 

Produkt 111011 Verwaltung sonstiger Liegenschaften: Baumaßnahme “Park an der Mühle“ mit 220.000 € bei einer Bezuschussung der AktivRegion mit 110.000 € 

 

Produkt 424050 Turn- und Sportstätten, Sportplätze, Förderung des Vereinssports: Bau einer Sport- und Freizeitanlage mit 100.000 €.

 

Produkt 541001 Straßen, Wege und Plätze: Baumaßnahme “Grenzenloses Stadterleben“ Große Straße Übertragung der Restmittel von rd. 367.800 €.

 

Die Liquidität der Stadt Wyk auf Föhr beläuft sich zum 21.11.2018 auf rd. 7.005.550 EUR.

 

In dem Finanzplan (Zeile 42) ist eine Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln i.H.v.   -608.700 EUR ausgewiesen.

 

 

Ergänzende Hinweise:

 

Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist für 2019 in dem vorliegenden Haushaltsentwurf lediglich für die Grundsteuer B (425%) eingeplant.

 

Es wird gleichwohl empfohlen, im Hinblick auf den unausgeglichenen Haushalt, Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen zu ergreifen. Bei dem vorliegendem Haushalt muss das Augenmerk auf das negative Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit (Zeile 18 im Ergebnisplan) und die Folgejahre gelegt werden. Nur durch Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen, die sowohl einnahmen- wie auch ausgabenseitig vorgenommen werden können, kann ein ausgeglichener Haushalt erzielt werden.

 

Verwiesen wird an dieser Stelle auf den Runderlass des Innenministeriums über Haushaltskonsolidierung und Gewährung von Fehlbetragszuweisungen. Hierin gelten für  Fehlbedarfsgemeinden für 2019 folgende Mindeststeuersätze:

 

Grundsteuer A 380%, Grundsteuer B 425%, Gewerbesteuer 380%, Hundesteuer erster Hund 120 EUR


Abstimmungsergebnis:           einstimmig