Beschluss:

 

  1. Die vorliegende Ergebnisrechnung zur Aufwandskalkulation der Tourismusabgabe wird zur Kenntnis genommen. Das Beschlussorgan macht sich das Zahlenwerk zu eigen.

 

  1. Auf den Erlass einer Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Stadt Wyk auf Föhr wird derzeit verzichtet.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Ergebnisrechnung zur Aufwandskalkulation der Tourismusabgabe für die Jahre bis 2016 ist fertiggestellt. Zugleich wurde eine neue Vorauskalkulation für die Zeit ab 2019 erstellt.

 

Gemäß der Vorauskalkulation ist ab 2019 eine beitragsfähige Kostenmasse von rund 1.197.400 € aus Tourismusabgabe zu finanzieren. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der vorausgegangenen Jahre reduziert sich die beitragsfähige Kostenmasse um rund 330 T€.

 

Die aktuelle Veranlagungsliste (Tourismusabgabe 2018, Stand: 15.09.2018) zeigt für die Stadt Wyk auf Föhr eine Summe aus Beitragseinheiten (Messbeträge) von 10.128.315,18 €. Der Abgabesatz für die Tourismusabgabe 2019 ergibt sich aus der Division der veranschlagten Kostenmasse (1.197.407,50 €) durch die Summe der veranschlagten Bemessungseinheiten (10.128.315,18 €) und beträgt folglich 11,82%.

 

Unter Berücksichtigung der Überschüsse aus den Vorjahren - durch entsprechend niedrigere Tourismusabgaben - liegt der höchst zulässige Abgabesatz bei (862.533,91 € : 10.128.315,18 € = 0,8516) 8,52%. Danach ist eine Veränderung des Abgabesatzes, der zur Zeit 8,5% der Bemessungsgröße beträgt, nicht erforderlich.

 


Abstimmungsergebnis:           9 ja 2 Enthaltungen