Sitzung: 18.12.2018 Gemeindevertretung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: Nord/000108
Beschlussempfehlung:
Die anliegende Hauptsatzung der Gemeinde Norddorf auf Amrum wird beschlossen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die verschiedenen Änderungen der Kommunalverfassung in den vergangenen Jahren haben Einfluss auf die Hauptsatzungen der Kommunen. Aus diesem Grunde wurden die Satzungsmuster für die Hauptsatzungen der Gemeinden, Kreise und Ämter sowie für die Verbandssatzungen der Zweckverbände durch Runderlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein aktualisiert.
Folgende Änderungen sind gemäß des neuen Satzungsmusters in die Hauptsatzung einzupflegen:
Der § 3 Gleichstellungsbeauftragte ist um die nachfolgenden Absätze 2 bis 4 zu ergänzen:
(2) Die Gleichstellungsbeauftragte trägt zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Gemeinde bei. Sie ist dabei insbesondere in folgenden Aufgabenbereichen tätig:
- Einbringung frauenspezifischer Belange in die Arbeit der Gemeindevertretung,
- Prüfung von Verwaltungsvorlagen auf ihre Auswirkungen für Frauen, z.B. auch bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes,
- Mitarbeit an Initiativen zur Verbesserung der Situation von Frauen in der Gemeinde,
- Anbieten von Sprechstunden und Beratung für hilfesuchende Frauen,
- Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Gruppen, Institutionen, Betrieben und Behörden, um frauenspezifische Belange wahrzunehmen
(3) Sie ist im Rahmen ihres Aufgabenbereichs an allen Vorhaben so frühzeitig zu beteiligen, dass ihre Initiativen, Anregungen, Vorschläge, Bedenken oder sonstige Stellungnahmen berücksichtigt werden können. Dazu sind ihr die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Unterlagen zur Kenntnis zu geben sowie erbetene Auskünfte zu erteilen.
(4) Die Gleichstellungsbeauftragte kann in ihrem Aufgabenbereich eigene Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Dabei ist sie an Weisungen nicht gebunden.
Die §§ 7 Einwohnerversammlung und 8
Verträge nach § 29 Abs. 2 GO wurden
den Neuerungen angepasst.
Der § 11 Veröffentlichungen ist um den nachfolgenden Absatz 4 zu ergänzen:
(4) Nach dem Baugesetzbuch erforderliche örtliche Bekanntmachungen der Gemeinde werden zusätzlich ins Internet unter der Adresse www.amtfa.de eingestellt. Hierauf wird in der Bekanntmachungstafel, die sich
am Gebäude der AmrumTouristik Norddorf,
Ual Saarepswai 7, 25946 Norddorf auf Amrum
befindet, hingewiesen.
Des Weiteren wurden in die neue Hauptsatzung folgende Ergänzungen und Änderungen eingearbeitet, über welche teilweise bereits in den Jahren 2014 und 2015 beraten wurde:
In § 2 ehrenamtliche Bürgermeisterin / ehrenamtlicher Bürgermeister wurden unter Absatz 2 folgende Punkte ergänzt:
1. Die Einstellung von Beschäftigten,
2. Stundungen bis zu einem Betrag von
1.000 €,
3. Verzicht auf Ansprüche der Gemeinde und
Niederschlagung solcher Ansprüche, Führung von Rechtsstreiten und Abschluss von
Vergleichen, soweit ein Betrag von 500 € nicht überschritten wird,
9. Annahme von Erbschaften,
13. Die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts
nach dem BauGB, soweit der im Grundstückskaufvertrag vereinbarte Wert
2.500 € nicht überschreitet.
Der § 4 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wurde ergänzt.
Unter § 5 Ständige Ausschüsse wurde das Aufgabengebiet des Bauausschusses
um Punkt dd) „Erteilung einer Genehmigung nach § 22 BauGB“ ergänzt. Des
Weiteren wurden hier in den folgenden Absätzen Anpassungen an das aktuelle
Satzungsmuster durchgeführt.
Der § 10
Verarbeitung personenbezogener Daten
der alten Hauptsatzung entfällt.
Dafür wird neu
der § 10 Höchstbetrag für die
Übertragung der Zustimmung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben und der
Zustimmung zum Eingehen über- und außerplanmäßiger
Verpflichtungsermächtigungen in die
neue Hauptsatzung aufgenommen.
Beschlussempfehlung:
Die anliegende Hauptsatzung der Gemeinde Norddorf auf Amrum wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig