Sitzung: 18.12.2018 Gemeindevertretung
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: Nord/000068/1
Sachdarstellung
mit Begründung:
Das Gemeindegebiet Norddorf ist bis auf
wenige Teile überplant. Eine weitere Überplanung soll sukzessive erfolgen, um
die städtebauliche Entwicklung zu gestalten. Die Gemeinde ist bestrebt,
insbesondere Dauerwohnen und langfristige Fremdenverkehrsnutzungen innerhalb
der bebauten Ortslagen zu sichern und zu fördern.
Am 03.02.2015 wurde bereits ein Aufstellungsbeschluss für Bebauungsplan Nr. 7B gefasst. Dieser wird nun erneuert, um die Planungsabsichten der Gemeinde nochmals zu bestätigen.
Beschlussempfehlung:
- Für das Gebiet östlich der Lunstruat bis zum Triihuk / Ual
Saarepswai und westlich des Nei Stich, beidseitig der Straße Taft wird der
Bebauungsplan Nr. 7B aufgestellt.
Es werden folgende
Planungsziele verfolgt:
-
Sicherung und Fortentwicklung des Dauerwohnens und
der Fremdenverkehrsnutzungen durch Festsetzung der Art der baulichen Nutzung
-
Sicherung der bestehenden städtebaulichen Struktur
durch Festsetzung von Mindestgrundstücksgrößen und ggf. Maß der baulichen
Nutzung, Bauweise und überbaubaren Grundstücksflächen
-
Sicherung und Entwicklung der bisher unbebauten
öffentlichen und ggf. privaten Freiflächen in der Ortsmitte
Gestrichen wird:
Sicherung und Entwicklung der bisher unbebauten öffentlichen und ggf. privaten
Freiflächen in der Ortsmitte
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Durchführung des Beteiligungsverfahrens soll der Kreis Nordfriesland beauftragt werden.
- Von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird nach § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Bürgeranhörung stattfinden.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter 9 ;
Davon anwesend: 8 ; Ja-Stimmen: 8 ; Nein-Stimmen: ;
Stimmenthaltungen: .
Es war folgender Gemeindevertreter nach § 22 Gemeindeordnung (GO) von der Beratung ausgeschlossen: Gunnar Hesse