Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Sachdarstellung mit Begründung:

Das Gemeindegebiet Norddorf ist bis auf wenige Teile überplant. Eine weitere Überplanung soll sukzessive erfolgen, um die städtebauliche Entwicklung zu gestalten. Die Gemeinde ist bestrebt, insbesondere Dauerwohnen und langfristige Fremdenverkehrsnutzungen innerhalb der bebauten Ortslagen zu sichern und zu fördern.

Am 03.02.2015 wurde bereits ein Aufstellungsbeschluss für Bebauungsplan Nr. 7B gefasst. Dieser wird nun erneuert, um die Planungsabsichten der Gemeinde nochmals zu bestätigen.

Beschlussempfehlung:

  1. Für das Gebiet östlich der Lunstruat bis zum Triihuk / Ual Saarepswai und westlich des Nei Stich, beidseitig der Straße Taft wird der Bebauungsplan Nr. 7B aufgestellt.

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

-          Sicherung und Fortentwicklung des Dauerwohnens und der Fremdenverkehrsnutzungen durch Festsetzung der Art der baulichen Nutzung

-          Sicherung der bestehenden städtebaulichen Struktur durch Festsetzung von Mindestgrundstücksgrößen und ggf. Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubaren Grundstücksflächen

-          Sicherung und Entwicklung der bisher unbebauten öffentlichen und ggf. privaten Freiflächen in der Ortsmitte

Gestrichen wird: Sicherung und Entwicklung der bisher unbebauten öffentlichen und ggf. privaten Freiflächen in der Ortsmitte

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  2. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Durchführung des Beteiligungsverfahrens soll der Kreis Nordfriesland beauftragt werden.
  3. Von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird nach § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Bürgeranhörung stattfinden.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter    9   ;

Davon anwesend:   8        ; Ja-Stimmen:    8   ; Nein-Stimmen:              ;

Stimmenthaltungen:             .

Es war folgender Gemeindevertreter nach § 22 Gemeindeordnung (GO) von der Beratung ausgeschlossen: Gunnar Hesse