Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussempfehlung:

 

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2015 der Gemeinde Süderende wird vom Bürgermeister vorgelegt und wie folgt festgestellt:

 

Der Jahresabschluss wird auf 1.606.999,27 EUR Bilanzsumme festgesetzt.

 

Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag per 31.12.2015 beläuft sich auf 3.950,79 EUR.

 

Der Jahresfehlbetrag wird aus der Ergebnisrücklage ausgeglichen.

Der Bestand an liquiden Mitteln der Gemeinde gegenüber der Einheitskasse beträgt zum Jahresabschluss 394.187,21 EUR.

 

Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt anerkannt und beschlossen.

 

Mit der o.a. Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2015 gem. § 14 Abs. 5 des KPG wird die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

 

 

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 51.665,08 EUR werden genehmigt.

 

 


Bürgermeister Roeloffs übergibt das Wort an Herrn Hauke Stammer.

Herr Stammer erläutert anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Süderende hat den Jahresabschluss 2015 der Gemeinde Süderende mit seinen Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik  ausweislich des Prüfungsprotokolls beraten und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 95 n GO festgestellt:

Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem Rahmen.

Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt.

Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.

Das Vermögen und die Schulden wurden richtig nachgewiesen.

Der Anhang zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.

Der Lagebericht ist dem Jahresabschluss beigefügt.

Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. insgesamt 51.665,08 EUR soll von der Gemeindevertretung genehmigt werden.


Hinweis: Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind im Wesentlichen systembedingt und auf das Fehlen von Deckungskreisen und Ausweisänderungen von zu buchenden Sachverhalten im Zusammenhang mit der engeren Auslegung der GemHVO-Doppik zurückzuführen.

Der Planansatz der ordentlichen Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung beträgt 344.000,00 EUR. Dem gegenüber steht das IST mit 336.316,63 EUR. In dem IST sind die über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz wurde somit um 7.683,37 EUR unterschritten.

Sonstige Feststellungen / Empfehlungen:

 

 


Abstimmungsergebnis:           Ja Stimmen:               7         

                                                Nein Stimmen:            0

                                                Enthaltungen:              0