Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung - inklusive einer Erhöhung der Grundsteuer A, Grundsteuer B und der Gewerbesteuer um jeweils 30 % - und den Haushaltsplan für 2019.
Bürgermeister
Siewertsen berichtet anhand der Vorlage.
Sachdarstellung mit Begründung:
A: Ergebnisplan:
Der Haushaltsplan des Jahres 2019 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresverlust in Höhe von 204.000 EUR (Vj. -135.500 EUR) ab.
Hinweis zum Jahresergebnis 2017:
Das Jahresergebnis ist vorläufig. Das Ergebnis wird erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten (Abschreibungen/Erträge SoPo) ausgewiesen.
Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2018 wurden uns nachfolgende Prognosen zum Wirtschaftswachstum und zur Entwicklung des Steueraufkommens mitgeteilt. Die Daten für die Steuereinnahmen beruhen auf dem Ergebnis der Steuerschätzung von Mai 2018.
Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr (in Prozent) stellt sich wie folgt dar:
|
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer |
1.335 Mio.
EUR |
1.422 Mio.
EUR |
+6 |
+5 |
+5 |
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer |
197 Mio. EUR |
193 Mio. EUR |
+2 |
+2 |
+2 |
Sonderausgleich § 25 FAG |
114,6 Mio.
EUR |
119,7 Mio.
EUR |
+1 |
+1 |
+1 |
Schlüsselzuweisungen (FAG Masse) |
1.751,7 Mio.
EUR |
1.862,7 Mio.
EUR |
+8 |
+3 |
+3 |
Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).
Die Gemeinden können
nach der aktuellen Steuerschätzung zwar in den nächsten Jahren weiter mit
moderat steigenden Steuereinnahmen rechnen, jedoch ist der Haushaltskonsolidierungsdruck in den Kommunen
ungebrochen.
Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei rd. 53.100 EUR. Bezogen auf das ausgewiesenen Jahresergebnis werden demnach die Abschreibungen aus den Einnahmen des Gemeindehaushalts nicht refinanziert bzw. erwirtschaftet.
Der Haushaltsplan des Jahres 2019 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt im Vergleich zum Vorjahr um 68.500 EUR schlechter ab. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen:
Sachkonto |
2019 (in EUR) |
Anmerkung |
40120000
Grundsteuer B |
+ 800 |
Anpassung |
40130000
Gewerbesteuer |
+25.000 |
Anpassung
|
40340000 Zweitwohnungssteuer |
+9.000 |
Anpassung |
41620000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuweisungen |
+110.600 |
|
44110000 Mieten und Pachten |
-4.500 |
Wegfall
Miete Whg.FFW |
44810000 Erträge aus Kostenerstattung, Kostenumlagen Land |
+21.400 |
Zuschuss
energetisches Quartierskonzept |
57410000 Abschreibungen auf geleistete Zuwendungen |
+106.600 |
|
53410000 Gewerbesteuerumlage |
+10.000 |
Finanzausgleich |
53711000 Finanzausgleichsumlage |
+1.000 |
Finanzausgleich |
53721000 Kreisumlage |
+12.700 |
Finanzausgleich |
53722000 Amtsumlage |
+16.600 |
Amtsumlage 49,05% höhere
Finanzkraft als im Vorjahr |
54580000 Erstattungen von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verw.Tätigkeit übrige Bereiche |
+18.900 |
Erhöhung Kiga |
Ergänzende Hinweise:
Die Erträge (4er Konten) und Aufwendungen (5er Konten)
des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der
Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der
Mittelanmeldungen angepasst.
B: Finanzplan:
Die Investitionen sind im Detail im
Investitionsplan mit einem Gesamtvolumen von 24.100 € ausgewiesen.
Im Produkt
111010 Gebäude- und Liegenschaftsmanagement ist ein Betrag in Höhe von
23.000 € für den Erwerb eines Grundstückes auf Leibrente eingeplant. Dieser
beinhaltet die Grunderwerbsteuer und Notarkosten i.H.v. 17.000 € und die
jährliche Leibrente von 6.000 € (500 €/mtl.).
Weiter sind 600 € für die Anschaffung eines
Beamers vorgesehen.
Im Produkt
120610 Gemeindefeuerwehr ist ein Betrag von 500 € für kleinere
Investitionen eingeplant.
Die Liquidität der Gemeinde beläuft sich zum
28.12.2018 auf rd. 191.600 €.
In dem Finanzplan (Zeile 42) ist eine Änderung des
Bestandes an eigenen Finanzmitteln i.H.v.
-175.000 € ausgewiesen.
Ergänzende Hinweise:
Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist für 2019 in dem vorliegenden Haushaltsentwurf nicht eingeplant.
Es wird gleichwohl empfohlen, im Hinblick auf den unausgeglichenen Haushalt, Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen zu ergreifen. Bei dem vorliegendem Haushalt muss das Augenmerk auf das negative Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit (Zeile 18 im Ergebnisplan) und die Folgejahre gelegt werden. Nur durch Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen, die sowohl einnahmen- wie auch ausgabenseitig vorgenommen werden können, kann ein ausgeglichener Haushalt erzielt werden.
Verwiesen wird an dieser Stelle auf den Runderlass des Innenministeriums über Haushaltskonsolidierung und Gewährung von Fehlbetragszuweisungen. Hierin gelten für Fehlbedarfsgemeinden für 2019 folgende Mindeststeuersätze:
Grundsteuer A 380%, Grundsteuer B 425%, Gewerbesteuer 380%, Hundesteuer erster Hund 120 EUR
Aufgrund der ergänzenden Hinweise berät die Gemeindevertretung Alkersum über eine Erhöhung der Grundsteuer A, Grundsteuer B und der Gewerbesteuer. Nach kurzer Beratung stellt Bürgermeister Siewertsen die Beschlussvorlage inklusive einer Erhöhung der Grundsteuer A, Grundsteuer B und der Gewerbesteuer um jeweils 30 % zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis: 8 Ja Stimmen
1 Enthaltung