Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Wahl des Jens Hartmann zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Alkersum sowie seiner Ernennung zum Ehrenbeamten der Gemeinde Alkersum für die Dauer von sechs Jahren wird gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes zugestimmt.


Es wird anhand der Vorlage berichtet.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

Auf der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Alkersum am 28.12.2018 ist Herr Jens Hartmann für sechs Jahre zum neuen stellvertretenden Wehrführer der Gemeinde Alkersum gewählt worden. Jens Hartmann erfüllt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht die brandschutzrechtlichen Voraussetzungen für das gewählte Amt. Zum Besuch der erforderlichen Lehrgänge an der Landesfeuerwehrschule in Harrislee innerhalb der nächsten zwei Jahre hat sich der Gewählte schriftlich verpflichtet.

 

Gemäß § 11 Abs. 3 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz – BrSchG) in der zur Zeit geltenden Fassung bedarf die Wahl eines stellvertretenden Wehrführer der Zustimmung der Gemeindevertretung. Der Gewählte ist außerdem durch Aushändigung einer Urkunde für die Dauer von sechs Jahren zum Ehrenbeamten der Gemeinde zu ernennen

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig mit 9 Ja Stimmen