Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Wahl des Jan Brodersen zum Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Oldsum und der Wahl des Erik Ketelsen zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Oldsum sowie deren Ernennung zu Ehrenbeamten der Gemeinde Oldsum für die Dauer von sechs Jahren wird gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes zugestimmt.


Sachdarstellung mit Begründung:

Auf der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Langdorf am 05.01.2019 ist Herr Jan Brodersen für weitere sechs Jahre zum Wehrführer der Gemeinde Oldsum wiedergewählt worden. Jan Brodersen erfüllt die brandschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Übernahme dieses Amtes.

Weiterhin wurde Herr Erik Ketelsen für sechs Jahre zum neuen stellvertretenden Wehrführer der Gemeinde Oldsum gewählt. Erik Ketelsen erfüllt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht die brandschutzrechtlichen Voraussetzungen für das gewählte Amt. Zum Besuch der noch fehlenden erforderlichen Lehrgänge an der Landesfeuerwehrschule in Harrislee innerhalb der nächsten zwei Jahre hat sich der Gewählte schriftlich verpflichtet.

 

Gemäß § 11 Abs. 3 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz – BrSchG) in der z.Z. geltenden Fassung bedarf die Wahl eines Gemeindewehrführers und seines Stellvertreters der Zustimmung der Gemeindevertretung. Die Gewählten sind außerdem durch Aushändigung einer Urkunde für die Dauer von sechs Jahren zu Ehrenbeamten der Gemeinde zu ernennen.

 


Abstimmungsergebnis für Herrn Jan Brodersen als Wehrführer:

 

            Ja Stimmen:               8

            Nein Stimmen:            0

            Enthaltungen:              0

            Befangen:                   1          (Herr Jan Brodersen)

 

 

Abstimmungsergebnis für Herrn Erik Ketelsen als stellvertretenden Wehrführer:

 

            Ja Stimmen:               7

            Nein Stimmen:            0

            Enthaltungen:              0

            Befangen:                   2          (Herr Dierk Ketelsen und Herr Olaf Ketelsen)