Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Sicherheit und Soziales auf Amrum hat den Jahresabschluss 2015 des Zweckverbandes Sicherheit und Soziales auf Amrum zu prüfen, zu beraten und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 95n GO festzustellen:

Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen im vertretbaren Rahmen.

Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt.

Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.

Das Vermögen und die Schulden wurden richtig nachgewiesen.

Der Anhang zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.

 

Dem Jahresabschluss ist der Lagebericht beigefügt.

 

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. insgesamt 496.910,57 EUR sollen in der Sitzung der Verbandsversammlung genehmigt werden.

 

Hinweis: Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben stehen über- und außerplanmäßige Einnahmen i.H.v. 488.064,24 EUR gegenüber. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben/Einnahmen sind im Wesentlichen bilanzielle Ausweisbuchungen, die mit dem Liquiditätsbestand des Zweckverbandes und dem Verbindlichkeitskonto Brandschutz Insel Amrum zusammenhängen.

 

Der Vorsitzende erläutert die Sach- und Rechtslage und stellt den Beschluss zur Abstimmung.

Beschlussempfehlung:

 

Es wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der von der Verbandsversammlung geprüfte Jahresabschluss 2015 des Zweckverbandes Sicherheit und Soziales auf Amrum wird vom Verbandsvorsteher vorgelegt und wie folgt festgestellt:

 

Der Jahresabschluss wird auf 664.883,53 EUR Bilanzsumme festgesetzt.

 

Der ausgewiesene Jahresüberschuss beläuft sich auf 29.039,24 EUR.

 

Der Jahresüberschuss wird der allgemeinen Rücklage  und der Ergebnisrücklage im Verhältnis zwei-drittel  und ein-drittel zugeführt.

 

Der Bestand an liquiden Mitteln des Zweckverbandes  gegenüber der Einheitskasse beträgt zum Jahresabschluss 451.414,32 EUR.

 

Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt anerkannt und beschlossen.

 

Mit der o.a. Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses gem. § 14 Abs. 5 des KPG wird die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

 

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 497.410,57 EUR werden genehmigt.

 

Abstimmungsergebnis:   Einstimmig