Bgm. Hemsen übergibt das Wort an Frau Waschinski. Frau Waschinski führt in das Thema Entwurf des Landschaftsrahmenplanes für den Planungsraum I ein. Der Naturhaushalt der Insel Föhr, ausgenommen Gebiete der Stadt Wyk auf Föhr, erfülle die Voraussetzung für eine Unterschutzstellung als Landschaftsschutzgebiet. Eine Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes könne Einschränkungen in der Land- und Siedlungswirtschaft nach sich ziehen. Die Ausweisung erfolge über ein gesondertes Rechtsetzungsverfahren. Der Landschaftsrahmenplan sage lediglich aus, dass ein Potenzial eines Landschaftsschutzgebietes vorliegt.

 

Ca. 75% der Fläche Föhrs sei als Hochwasserrisikogebiet ausgewiesen. Durch eine Gesetzesänderung im Jahre 2016 habe diese Festsetzung Auswirkungen auf Änderungen im Bestand sowie auf Aufstellung neuer B-Pläne. Hier sei die Sorge um die Möglichkeiten einer Siedlungsentwicklung berechtigt.

 

Die Gemeindevertretung spricht sich mehrheitlich für die Abgabe einer Stellungnahme und gegen das Potenzial eines Landschaftsschutzgebietes und die Festsetzung der Hochwasserrisikogebiete aus. Weitere Anregungen für die Stellungnahme zum Landschaftsrahmenplan werden auf Nachfrage von Frau Waschinski nicht geäußert. Bgm. Hemsen bedankt sich bei Frau Waschinski für ihre Ausführungen und übernimmt wieder das Wort.