Die Bauausschussvorsitzende berichtet von der Sitzung des Fachausschuss Föhr am 30.01.2019. Außerdem gab es heute Morgen eine öffentliche Veranstaltung des Bauernverbandes, mit Herrn Brambrink von der unteren Naturschutzbehörde, in Oevenum. In beiden Sitzungen wurde darauf verwiesen, dass die Planungshoheit nach wie vor bei der Gemeinde liegt. Der Landschaftsrahmenplan sieht 2 Priorisierungen vor, 1. Priorität Naturschutzgebiet, 2. Priorität Landschaftsschutzgebiet. Beide Gebiete gibt derzeit auf der Insel Föhr nicht.

 

Ein Mitglied der Grünen-Fraktion teilt ergänzend mit, dass diese Gebiete auch durch den Landschaftsrahmenplan nicht festgesetzt werden.

 

Ein Mitglied der CDU-Fraktion gibt zu bedenken, dass man bei einer Zustimmung des Planes, später keine Mitgestaltungsmöglichkeiten mehr hätte.

 

Die Verwaltung verliest die Voraussetzungen für Flächen, die unter ein Landschaftsschutzgebiet gestellt werden können (§ 26 Bundesnaturschutzgesetz)

 

(1)Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist

1.

zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,

2.

wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder

3.

wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.

(2) In einem Landschaftsschutzgebiet sind unter besonderer Beachtung des § 5 Absatz 1 und nach Maßgabe näherer Bestimmungen alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebiets verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.

 

Die im Landschaftsrahmenplan angegeben Flächen würden diese Kriterien erfüllen.

 

Ein Mitglied der Grünen-Fraktion erklärt hierzu, dass man, sollte man gegen die Festsetzung von Landschaftsschutzgebieten sein, auf diese Punkte eingehen müsse. Die Stellungnahme müsse fundierte Fakten enthalten, weshalb die Flächen nicht den Kriterien aus dem BNatSchG entsprächen. Hier hin gehend müsse die Stellungnahme überarbeitet werden.

 

Die Bauausschussvorsitzende rät, hierüber im morgigen Fachausschuss weiter zu sprechen. Für die Erarbeitung einer so fachlichen Stellungnahme wäre vielleicht Hilfe von Fachpersonal nötig. Es solle im Fachausschuss beraten werden, ob man diese Mittel aufwenden möchte um eine ablehnende Stellungnahme zu verfassen. Die Frist für die Stellungnahme läuft am 28.02.2019 ab. Man ist bemüht eine Verlängerung zu erwirken, ob dies gelingt ist derzeit unklar.