Anregungen und Bedenken bestehen nicht.

 


Bürgermeister Riewerts berichtet anhand der vorgelegten Planunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 9 und zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oldsum für das Gebiet östlich Rakmersstigh und südlich der Wohnbebauung an der Straße Am Stig (K 129). Hier ist die Gemeinde Nieblum im Rahmen der Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB gefordert, eine Stellungnahme abzugeben.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Oldsum hat in der Sitzung am 08.11.2017 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 8 und 3. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Dabei sind bereits Anregungen und Bedenken, die im Verlauf der vorgezogenen Behördenbeteiligung und frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie seitens der Landesplanungsbehörde vorgetragen worden sind, abgewogen und teilweise in den Planentwurf eingearbeitet worden.

 

Im Folgenden wird gefragt, ob den Unterlagen in der vorliegenden Form zugestimmt werden könne.


Abstimmungsergebnis:           9 Ja-Stimmen