Sitzung: 19.02.2019 Gemeindevertretung
Anregungen und Bedenken bestehen nicht.
Bürgermeister Riewerts berichtet anhand der
vorgelegten Planunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 9 und zur 4. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oldsum für das Gebiet östlich Rakmersstigh
und südlich der Wohnbebauung an der Straße Am Stig (K 129). Hier ist die
Gemeinde Nieblum im Rahmen der Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2
BauGB gefordert, eine Stellungnahme abzugeben.
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Oldsum hat in der Sitzung am 08.11.2017 den
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 8 und 3. Änderung
des Flächennutzungsplanes gefasst. Dabei sind bereits Anregungen und Bedenken,
die im Verlauf der vorgezogenen Behördenbeteiligung und frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung sowie seitens der Landesplanungsbehörde vorgetragen
worden sind, abgewogen und teilweise in den Planentwurf eingearbeitet worden.
Im Folgenden wird gefragt, ob den Unterlagen in der vorliegenden Form zugestimmt werden könne.
Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen