Anregungen und Bedenken bestehen nicht.

 


Bürgermeister Riewerts berichtet anhand der vorgelegten Planunterlagen zur 3. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplans Nr. 47b der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet südlich der Straße Am Golfplatz (anteilig enthalten), nördlich des Marienhof-Geländes, östlich des Fehrstiegs in zweiter Reihe Bebauung und westlich der Bebauung am Golfplatz 7, 7a und 7b. Hier ist die Gemeinde Nieblum im Rahmen der Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB gefordert, eine Stellungnahme abzugeben.

 

Die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr hat in der Sitzung am 24.01.2019 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 3. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47b gefasst. Dabei sind bereits Anregungen und Bedenken, die im Verlauf der vorgezogenen Behördenbeteiligung und frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie seitens der Landesplanungsbehörde vorgetragen worden sind, abgewogen und teilweise in den Planentwurf eingearbeitet worden.

 

Im Folgenden wird gefragt, ob den Unterlagen in der vorliegenden Form zugestimmt werden könne.


Abstimmungsergebnis:           9 Ja-Stimmen