Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt dem Entwurf über einen „Vertrag über Beihilfen für Schülerinnen und Schüler der Inseln und Halligen zum Erwerb eines weiteren Schulabschlusses auf dem Festland“ in der vorliegenden Form zuzustimmen und den Abschluss des Vertrages zu veranlassen.


Bürgermeister Christiansen berichtet anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

Die Gemeindevertretung Oevenum hat sich in der Sitzung vom 30.11.2017 mehrheitlich für die Bezuschussung von Schulbesuchen der Schüler/innen des Dänischen Schulvereins im Rahmen des Nordfriesland-Stipendiums ausgesprochen. Aufgrund noch offener Fragestellungen wurde der Vertragsentwurf im Januar 2018 erneut zwischen den Vertragsparteien diskutiert. Die neuen Verträge liegen nunmehr zur Beratung und Beschlussfassung vor.

 

In § 3 des „Vertrages über Beihilfen für Schülerinnen und Schüler der Inseln und Halligen zum Erwerb eines weiteren Schulabschlusses auf dem Festland“, welcher der Vorlage als Anlage 1 beigefügt ist, ist die Förderung des Dänischen Schulvereins geregelt.

 

Die Höhe der Zuwendung soll für jede Schülerin und jeden Schüler, die oder der ab der Jahrgangsstufe 9 eine Schule des Dänischen Schulvereins zum Erwerb des ersten allgemeinbildenden, des mittleren Schulabschlusses oder des Abiturs auf dem Festland besucht, wie auch in dem ursprünglichen Vertragsentwurf vorgesehen, 300,--€ monatlich betragen. Die Zuwendung wird für die Dauer des jeweiligen Schulbesuchs gewährt. Allerdings soll diese Zuwendung nicht direkt den Eltern zukommen, sondern an den Dänischen Schulverein zum teilweisen Ausgleich der ihm entstandenen Aufwendungen für Unterbringung, Verpflegung und Beförderung gezahlt werden.

 

Die Zahlung einer Zuwendung durch die Gemeinde Oevenum wird nur dann fällig, wenn die/der Schüler/in mit erstem Wohnsitz in Oevenum gemeldet ist. Für volljährige Schüler/innen mit einem Zweitwohnsitz in Oevenum, deren Erstwohnsitz durch den Schulbesuch bedingt auf dem Festland ist, findet der vorgenannte Satz entsprechende Anwendung nach Maßgabe des ersten Wohnsitzes der unterhaltsverpflichteten Angehörigen.

 

Die Zahlung wird durch den Kreis Nordfriesland auf Antrag des Dänischen Schulvereins veranlasst (ursprünglich war vorgesehen, dass die Gemeinden und Ämter für die Bearbeitung der Anträge der Eltern und die Auszahlung der Zuwendung zuständig sind). Der Kreis Nordfriesland verpflichtet sich, über die Gewährung der Zuwendung mit dem Dänischen Schulverein einen Vertrag zu schließen, in dem die Zuwendungsvoraussetzungen und das Verfahren geregelt sind. In diesem Vertrag ist weiterhin vorzusehen, dass die Gewährung der Zuwendung mit der Erwartung an den Dänischen Schulverein verbunden ist, bei Eltern mit sehr geringem Einkommen auf Beiträge für die Unterbringung, Verpflegung und Beförderung zu verzichten und im Übrigen die Beiträge angemessen sozial zu staffeln. Der „Vertrag über Ausgleichszahlungen an den Dänischen Schulverein für Leistungen zugunsten von Schülerinnen und Schülern der Inseln“ ist der Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Die Anlage 3 „Umsetzung „Helgolandlösung“ für Ungdomskollegiet in Flensburg (Dänischer Schulverein)“ stellt dar, welche finanziellen Auswirkungen eine Bezuschussung durch die Gemeinden der Inseln und Halligen für die Eltern haben könnte.

 

Der Dänische Schulverein kann für das Schuljahr 2017/2018 die Zuwendung, bezogen auf das gesamte Schuljahr, rückwirkend am Schuljahresende beantragen.

 

Als Vertragspartner für den Abschluss des „Vertrages über Beihilfen für Schülerinnen und Schüler der Inseln und Halligen zum Erwerb eines weiteren Schulabschlusses auf dem Festland“ ist nun nicht mehr das Amt Föhr-Amrum, sondern die Gemeinde Oevenum aufgeführt, da die Ämter im Rahmen der ihnen originär übertragenen Aufgaben nicht für die zahlungspflichtigen Wohnsitzgemeinden einen solchen Vertrag unterzeichnen können.

 

Von den monatlichen Kosten sollen jeweils ein Drittel von der zuständigen Wohnsitzgemeinde, vom Kreis Nordfriesland und vom Land Schleswig-Holstein übernommen werden (§ 4 der Anlage 1).

Konkrete Auswirkungen für die Gemeinde Oevenum

 

Eine Förderung des Dänischen Schulvereins ist frühestens für Schüler/innen ab der Jahrgangsstufe 9 bis zur Beendigung der Oberstufe vorgesehen. Die Förderung beträgt 300,-- € monatlich und soll jeweils zu einem Drittel von der zuständigen Wohnsitzgemeinde, vom Kreis Nordfriesland und vom Land Schleswig-Holstein übernommen werden.

 

Für die Gemeinde Oevenum könnten somit zusätzliche jährliche Kosten in Höhe von maximal 1.200,00 € pro anspruchsberechtigter Schülerin/anspruchsberechtigtem Schüler entstehen.

 

Ausgehend von den derzeit bekannten Zahlen gibt es zur Zeit keine Oevenumer Schüler/innen, für die der Dänische Schulverein gemäß der vorgenannten vertraglichen Inhalte einen Anspruch auf Förderung hätte.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig mit 9 Ja Stimmen