Bürgermeister Riewerts berichtet über folgende Themen:

 

·         Wärmenetz:
Durch das Insolvenzverfahren gibt keinen gültigen GU-Vertrag mit der Firma Gottburg Wärmetechnik mehr.

Die noch ausstehenden Arbeiten werden von der Energiegenossenschaft direkt an den Wyker Tiefbau, an den Schweißservice Oeversee und an die, neu gegründete, Gottburg GmbH vergeben.

Die Wiederherstellung der Gemeindestraßen wird somit, wenn auch verspätet, erfolgen. Durch die Fertigstellungsbürgschaft, kommt wohl auch die Energiegenossenschaft mit einem geringen Schaden aus der Insolvenz heraus.

·         Landschaftsrahmen – und entwicklungsplan:
Es ist eine gemeinsame Stellungnahme zum Landschaftsrahmenplan vom Amt Föhr-Amrum verfasst worden und nun muss die Reaktion vom Land abgewartet werden.
Zum Landschaftsentwicklungsplan gab es ein Treffen mit allen Bürgermeistern, Vertretern des Kreises Nordfriesland und Vertretern des Landes Schleswig- Holstein. In diesem Treffen wurden Entwicklungsmöglichkeiten eingefordert und das weitere Vorgehen muss nun mit dem Kreis und dem Land abgestimmt werden.

Das Neubaugebiet (B-Plan Nr. 9) kann trotzdem zeitnah verwirklicht werden.

·         Aufstellungsbeschluss Ketelsen/Feddersen:
Der Aufstellungsbeschluss wird für die nächste Gemeindevertretersitzung am 17.04.2019 vorbereitet.

·         Erdhütte Spielplatz:
Riewert Rickmers und Hark Martensen haben mit Torge Brandt vom Kreisbauamt gesprochen und die Erdhütte kann in einer geänderten, gekürzten Variante erbaut werden.

Einen entsprechenden Entwurf wird Hark Martensen auf der nächsten Sitzung vorlegen.

·         Kapitänsgarten / öffentliche Toiletten:
Um die öffentlichen Toiletten soll ein Kapitänsgarten entstehen.
Neben Sponsorengeldern vom Zeitreise-Team und der Braren-Reederei sollten wir uns als Gemeinde auch beteiligen. Die Gelder könnten aus den veranschlagten Haushaltsmitteln der Tourismus oder der Wege und Plätze genommen werden. Eine Kostenzusammenstellung wird zurzeit erstellt und zur nächsten Sitzung vorliegen.

·         Schaden am Feuerwehrgerätehaus:
Der kommunale Schadensausgleich kann, für den Schaden am Feuerwehrgerätehaus, wahrscheinlich nicht in Anspruch genommen werden.