Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2019.


Bürgermeisterin Braun berichtet anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

A: Ergebnisplan:

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2019 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresverlust in Höhe von 209.500 EUR (Vj. -230.900 EUR) ab.

 

Hinweis zum Jahresergebnis 2017:

Das Jahresergebnis ist vorläufig. Das Ergebnis wird erst im Rahmen der  Jahresabschlussarbeiten (Abschreibungen/Erträge SoPo) ausgewiesen.

 

Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2018 wurden uns nachfolgende Prognosen zum Wirtschaftswachstum und zur Entwicklung des Steueraufkommens mitgeteilt. Die Daten für die Steuereinnahmen beruhen auf dem Ergebnis der Steuerschätzung von Mai 2018.

 

Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr (in Prozent) stellt sich wie folgt dar:

 

2018

2019

2020

2021

2022

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

1.335 Mio. EUR

1.422 Mio. EUR

+6

+5

+5

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

197 Mio. EUR

193 Mio. EUR

+2

+2

+2

Sonderausgleich § 25 FAG

114,6 Mio. EUR

119,7 Mio. EUR

+1

+1

+1

Schlüsselzuweisungen (FAG Masse)

1.751,7 Mio. EUR

1.862,7 Mio. EUR

+8

+3

+3

 

Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).

 

Die Gemeinden können nach der aktuellen Steuerschätzung zwar in den nächsten Jahren weiter mit moderat steigenden Steuereinnahmen rechnen, jedoch ist der Haushaltskonsolidierungsdruck in den Kommunen ungebrochen.

 

Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei rd. 121.500 EUR. Bezogen auf das ausgewiesenen Jahresergebnis werden demnach die Abschreibungen aus den Einnahmen des Gemeindehaushalts nicht refinanziert bzw. erwirtschaftet.

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2019 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt im Vergleich zum Vorjahr um 21.400 EUR besser ab. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen:

 

 

Sachkonto

2019

(in EUR)

Anmerkung

40130000 Gewerbesteuer

+52.500

Anpassung

40340000 Zweitwohnungssteuer

+7.400

Anpassung

41110000 Schlüsselzuweisungen

-8.700

Ergibt sich aus dem Finanzausgleich

43611000 Kurabgabe

+41.400

Anpassung

43612000 Tourismusabgabe

-4.500

Anpassung

52210000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens

-3.100

Geringer  geplante Kosten

52210000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens

+6.000

Höhere geplante Kosten

52410000 Bewirtschaftung der Grundstücke, baulichen Anlagen u.s.w.

+2.000

Höhere geplante Kosten

52610000 Dienst- u. Schutzkleidung, persönliche Ausrüstungsgegenstände

-7.000

Geringere Kosten FFW

53410000 Gewerbesteuerumlage

+6.800

Finanzausgleich

53721000 Kreisumlage

+18.200

Finanzausgleich

53722000 Amtsumlage

+22.300

Amtsumlage 49,05% höhere Finanzkraft als im Vorjahr

53730000 Allgemeine Umlagen Zweckverbände

+1.100

Höhere Umlage Museum

54210000 Inanspruchnahme von Rechten und Diensten- Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeiten

+1.600

Anpassung 

54520000 Erstattungen von Aufwendungen von Dritten aus lfd.Verw.Tätigkeit Gemeinden (GV)

-3.600

Geringere Kosten Ausgleichszahlung

54580000 Erstattungen von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verw.Tätigkeit übrige Bereiche

+11.000

Erhöhung Kiga

 

 

Ergänzende Hinweise:

 

Die Erträge (4er Konten) und Aufwendungen (5er Konten) des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der Mittelanmeldungen angepasst.

 

 

 

B: Finanzplan:

 

Die Investitionen sind im Detail im Investitionsplan mit  einem Gesamtinvestitionsvolumen von 32.300 € ausgewiesen.

 

Nachfolgend sind die nicht jährlich wiederkehrenden Investitionen aufgeführt.

 

Für die Anschaffung eines Greifarmes (2,3T€), eines Anhängers (6,9T€) und einer Wildwuchsbürste (2,0T€) werden im Haushalt insgesamt 11.200 € zur Verfügung gestellt. Die Aufteilung der Kosten erfolgt auf die Produkte 541001 Straßen, Wege und Plätze(1/3) und 575003 Tourismus, Kur- und Fremdenverkehr (2/3).

Weiter wird im Produkte 541001 Straßen, Wege und Plätze ein Investitionskostenzuschuss von 10.000 € für den Forstverband (Radweg)  bereitgestellt.

 

Im Produkt 541003 Straßenbeleuchtung werden weitere 7.200 € für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED eingeplant. Die Restmittel des Haushaltsjahres 2018 von 8.000 € werden nach 2019 übertragen, sodass insgesamt 15.200 € zur Verfügung stehen.

 

Für die Mühlenkopferneuerung, die im Produkt 573003 Wrixumer Mühle verbucht werden,

sollen die noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Vorjahres von rd. 140.000 € nach 2019 weiter übertragen werden.

Dem gegenüber stehen Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 90.000 € die für diese Maßnahme in 2018 eingeworben werden konnten. Auch dieser Ansatz ist nach 2019 zu übertragen.

 

Die Liquidität der Gemeinde beläuft sich zum 07.02.2019 auf rd. 410.300 EUR.

 

In dem Finanzplan (Zeile 42) ist eine Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln i.H.v.  -148.600 EUR ausgewiesen.

 

 

 

Ergänzende Hinweise:

 

Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist für 2019 in dem vorliegenden Haushaltsentwurf nicht eingeplant.

 

Es wird gleichwohl empfohlen, im Hinblick auf den unausgeglichenen Haushalt, Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen zu ergreifen. Bei dem vorliegendem Haushalt muss das Augenmerk auf das negative Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit (Zeile 18 im Ergebnisplan) und die Folgejahre gelegt werden. Nur durch Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen, die sowohl einnahmen- wie auch ausgabenseitig vorgenommen werden können, kann ein ausgeglichener Haushalt erzielt werden.

 

Verwiesen wird an dieser Stelle auf den Runderlass des Innenministeriums über Haushaltskonsolidierung und Gewährung von Fehlbetragszuweisungen. Hierin gelten für  Fehlbedarfsgemeinden für 2019 folgende Mindeststeuersätze:

 

Grundsteuer A 380%, Grundsteuer B 425%, Gewerbesteuer 380%, Hundesteuer erster Hund 120 EUR

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig mit 8 Ja Stimmen