Da überwiegende Belange des öffentlichen Wohls sowie berechtigte Interessen Einzelner es erforderlich machen, werden die genannten Tagesordnungspunkte nichtöffentlich beraten.


Der Vorsitzende stellt die nichtöffentliche Beratung der TOP 10 und 11 zur Abstimmung.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig