Sitzung: 26.03.2019 Finanzausschuss
Da die überwiegenden Belange des öffentlichen Wohls sowie berechtigte Interessen Einzelner es erforderlich machen, sprechen sich die Mitglieder des Finanzausschusses dafür aus, die Tagesordnungspunkte 16 bis 24 nicht öffentlich zu beraten.