Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Unter Berücksichtigung der vorangegangenen Punkte wird vorgeschlagen, den Auftrag für den Straßenunterhaltungsvertrag auf das wirtschaftlichste Angebot des Bieters Wyker Tiefbau GmbH,& Co KG, Kohharderweg 10, 25938 Wyk auf Föhr zu festen Einheitspreisen und zum Nachweis zu erteilen. Die Auftragssumme bildet sich aus den Nettoeinheitspreisen und den Auftragsmengen zu 285.114,91 € brutto.

 

Aufgrund der endenden Zuschlagsfrist zum 15.03.2019 und der Beauftragung zum 01.03.2019 hat der Bürgermeister gemäß § 65 Abs. 4 der Gemeindeverordnung eine Eilentscheidung zur Vergabe des Auftrags wie vorgenannt getroffen.

 

Die Eilentscheidung des Bürgermeisters wird zur Kenntnis genommen.


Sachdarstellung mit Begründung:

Für den Straßenunterhaltungsvertrag der Stadt Wyk auf Föhr  wurde eine beschränkte Ausschreibung gemäß VOB/A zur Vergabe von Asphaltierungs-, Straßenbau- und Kanalbauarbeiten durchgeführt. Die Leistungen im ausgeschriebenen Umfang dienen als Preiskatalog indem alle, in der Stadt Wyk auf Föhr anfallenden Arbeiten preislich abgefragt worden sind.  Zum Eröffnungstermin am 06.02.2019 um 14.30 Uhr lagen laut Niederschrift der Verdingungsverhandlung 4 Angebote vor. Ein Tiefbauunternehmen hat auf Grund von zu hoher Arbeitsauslastung die Abgabe eines Angebotes abgesagt. Nebenangebote waren nicht zugelassen.

Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte durch das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum.

 

 

1. Wertungsstufe: Prüfung der Vollständigkeit

 

Alle Angebote sind rechtzeitig eingegangen und waren ordnungsgemäß verschlossen.

 

Die Angebotsendsummen nach der 1. Wertungsstufe stellen sich wie folgt dar:

 

2

Fa. Wyker Tiefbau GmbH & Co KG, 25938 Wyk auf Föhr

285.114,91 € brutto

3

---

315.339,61 € brutto

1

---

348.261,25 € brutto

 

 

 

Prüfung der Eignung der Bieter nach § 16 Abs. 2 VOB/A

 

Eine Prüfung der Nachweise zur Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit entsprechend § 6 VOB/A wurde im Vorwege des Verfahrens mit positivem Ergebnis durchgeführt. Die entsprechenden Nachweise wurden eingesehen. Die Unternehmen sind als zur Durchführung der Baumaßnahme geeignet einzustufen.

 

 

Rechnerische, technische und wirtschaftliche Prüfung der Angebote nach § 16 Abs. 3 VOB/A

 

Die rechnerische, technische und wirtschaftliche Prüfung der Angebote wurde aufgrund der Angebotspreise auf die Bieter Nr. 2 und Nr. 3 beschränkt.

 

Bieter 2: Fa. Wyker Tiefbau GmbH & Co KG, 25938 Wyk auf Föhr

 

I.          Rechnerische Prüfung

Die rechnerische Prüfung ergab keine Rechenfehler. Es wurden keine Nachlässe, Bedingungen oder Skonti gewährt.

 

II.         Technische Prüfung

Im Rahmen der Leistungsbeschreibung, wurde die Angabe von Produkten bei bestimmten Positionen gefordert. Alle angebotenen Produkte entsprechen den Anforderungen der Leistungsbeschreibung.

 

III.        Wirtschaftliche Prüfung

Auffälligkeiten bzgl. der Preisbildung sind nicht zu erkennen.

 

Bieter 3: ---

 

I.          Rechnerische Prüfung

Die rechnerische Prüfung ergab keine Rechenfehler.  Es wurden keine Nachlässe, Bedingungen oder Skonti gewährt.

 

II.         Technische Prüfung

Im Rahmen der Leistungsbeschreibung, wurde die Angabe von Produkten bei bestimmten Positionen gefordert. Alle angebotenen Produkte entsprechen den Anforderungen der Leistungsbeschreibung.

 

III.        Wirtschaftliche Prüfung

Auffälligkeiten bzgl. der Preisbildung sind nicht zu erkennen.

 

 

 

Nach Wertung aller Stufen, ergibt sich folgende Rangfolge:

 

2

Fa. Wyker Tiefbau GmbH & Co KG, 25938 Wyk auf Föhr

285.114,91 € brutto

3

---

315.339,61 € brutto

1

---

348.261,25 € brutto

 

Bei der Beurteilung der Preise sind keine Unstimmigkeiten oder Auffälligkeiten aufgetreten. Es lassen sich aus den verbliebenen Angeboten keine Formen des wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens erkennen. Die Einheitspreise unterwerfen sich den üblichen kalkulatorischen Schwankungen. Hinweise auf Mischkalkulationen lassen sich nicht erkennen. Das Angebot ist unter Wettbewerbsbedingungen zu Stande gekommen und deutet möglicherweise auf einen sehr guten Auftragsbestand der Firmen in diesem Gebiet hin.

 

Kostenverfolgung

Die Kosten für den Unterhaltungsvertrag wurden in Höhe von rd. 233.000 € geschätzt und im Haushalt der Stadt Wyk auf Föhr berücksichtigt. Außerdem sind Leistungen im Unterhaltungsvertrag enthalten, die mit privaten Bauherren abgerechnet werden.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig