Sachdarstellung mit Begründung:
Der Finanzausschuss
der Gemeinde Nebel hat in seiner Sitzung am 28.02.2019 die Beschlussempfehlung
gefasst, Aktien der Schleswig-Holstein Netz AG zu erwerben.
Hierfür wird ein
Kaufangebot zum Erwerb von Aktien der Schleswig-Holstein Netz AG abgegeben.
Für die Anlagesumme
in Aktien soll ein Betrag von € 200.000,00 aus der Liquidität der Gemeinde zur
Verfügung gestellt werden.
Der Ergebnisplan des
beschlossenen Haushaltes 2019 der Gemeinde Nebel vom 22.01.2019 bleibt von der
Anlage in Aktien unberührt. Der Jahresüberschuss beträgt weiterhin unverändert
€ 36.200,00.
Im Finanzplan ändert
sich der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions- und
Finanzierungstätigkeit von € 326.300,00 auf € 526.300,00, da die Anlagesumme
von € 200.000,00 als über- und außerplanmäßige Auszahlung hinzu kommt.
Eine
Nachtragssatzung muss nicht erlassen werden, da der Jahresüberschuss des
Ergebnisplanes nicht verändert wird.
Ein unerheblicher Umfang bei den Auszahlungen im Finanzplan besteht nicht, da
die Anlagesumme von € 200.000,00 eine Art Umschichtung der Liquidität darstellt
und die Zahlungsfähigkeit der Gemeinde mit einem Liquiditätsguthaben von rd. €
1.760.950,00 zum 01.03.2019 jederzeit gegeben ist.
Die
Gemeindevertretung hat jedoch der über- und außerplanmäßigen Auszahlung zur
Umschichtung zuzustimmen.
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung Nebel beschließt Aktien der Schleswig-Holstein Netz AG zu
erwerben und stellt hierfür € 200.000,00 aus der Liquidität zur Verfügung.
Die Gemeindevertretung Nebel genehmigt die damit zusammenhängende über- und
außerplanmäßige Auszahlung.
-einstimmig-