Beschluss:
Die erforderliche Gebietsänderung für die
Stadt Wyk auf Föhr im Zuge der Übertragung der Grundstücksflächen im Wyker
Hafengebiet ist durchzuführen. Der damit verbundenen Erweiterung der
Gemeindegrenze des Wyker Stadtgebietes um das Flurstück 412, Flur 1, der Gemarkung
Wyk wird zugestimmt.
Herr Hess berichtet anhand der Vorlage.
Sachdarstellung mit Begründung:
Im Dezember 2016
konnte das langjährige Verfahren für die Eigentumsübertragung nach § 1 Abs. 3 des Bundeswasserstraßengesetzes
(WaStrG) für verschiedene Flurstücke im Wyker Hafengebiet an die Stadt Wyk auf
Föhr abgeschlossen werden. Es handelt sich hierbei um Grundstücke im Bereich
des Binnenhafens und des Fährhafens sowie die dazugehörigen Wasserflächen in
einer Gesamtgröße von rd. 103.000 m². Die betreffenden Flächen gehörten bis zur
Übertragung der Bundesrepublik Deutschland und nunmehr der Stadt Wyk auf Föhr,
die diese Flächen im Innenverhältnis dem Verwaltungsvermögen dem Städtischen
Hafenbetrieb zugeordnet hat.
Die Überlassung der Grundstücke durch das Land ist unentgeltlich
erfolgt. Für Vermessung, Notar und Amtsgericht waren Aufwendungen in Höhe von
rd. 15.000 € erforderlich.
Durch die Übertragung der Grundstücke sind eine förmliche
Eingemeindung sowie die Änderung der Stadtgrenze, der Amts- und auch der
Kreisgrenze notwendig. Nach § 15 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO)
muss der Amtsausschuss angehört werden und der Kreistag seine Zustimmung
erteilen. Genehmigungsbehörde ist letztlich das Innenministerium.
Mit der Ursprungsvorlage Nr. 2278 wurde der Eingemeindung der Flurstücke
411 und 413 bereits zugestimmt. Richtig wäre aber gewesen: 411, 412 und 413.
Der Kreistag hat die Angelegenheit am 29.03.2019 auf der Tagesordnung.
Daher wird noch der Beschluss zum Flurstück 412 benötigt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 17 Ja Stimmen