Beschluss:
Die Stadtvertretung
der Stadt Wyk auf Föhr stellt den Jahresabschluss 2017 des Städtischen
Liegenschaftsbetriebes wie folgt fest:
- Der Jahresabschluss des Liegenschaftsbetriebes der Stadt Wyk auf
Föhr zum 31.12.2017 wird auf
11.128.960,36 EUR Bilanzsumme festgesetzt.
- Der in der Bilanz ausgewiesene Gewinn ermittelt sich wie folgt:
·
Per
31.12.2016 472.501,10 EUR
·
Jahresgewinn
2017 562.256,96 EUR
·
Gesamt 1.034.758,06 EUR
Herr Schaper berichtet anhand der Vorlage.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der Jahresabschluss
2017 des Liegenschaftsbetriebes der Stadt Wyk auf Föhr wurde von der
Steuerkanzlei Andresen und Siedler aufgestellt und von der RN Revision Nord
GmbH & Co.KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Hamburg geprüft.
Zu dem
Jahresabschluss und dem Lagebericht haben wir folgenden uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir haben den
Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang
– unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebes
„Städtischer Liegenschaftsbetrieb Wyk auf Föhr“ für das Geschäftsjahr vom 01.
Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung
von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Landesverordnung über
Eigenbetrieb der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung – EigVO) liegen in der
Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf
der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung, eine Beurteilung über den
Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht
sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes abzugeben.
Wir haben unsere
Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer
Abschlussprüfung sowie unter Berücksichtigung des Gesetzes über die
überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften und die Jahresabschlussprüfung
kommunaler Wirtschaftsbetriebe (Kommunalprüfungsgesetzt – KPG) und der
allgemeinen Vertragsbedingungen für die Jahresabschlussprüfung kommunaler
Wirtschaftsbetrieb (AV-Jap) vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen
und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die
Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt
werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes keinen
Anlass zur Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen
werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche
und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche
Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des
rechnungsbelegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die
Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der
Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der
angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der
gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere
Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer
Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
Jahresabschluss des Eigenbetriebes „Städtischer Liegenschaftsbetrieb Wyk auf
Föhr“ zum 31. Dezember 2017 den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss,
entspricht den Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklungen zutreffend dar.
Die wirtschaftlichen
Verhältnisse geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen
Beanstandungen.“
Den vorstehenden
Prüfungsbericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen
Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berichterstattung bei
Abschlussprüfungen.
Eine Verwendung des
oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts
bedarf unserer Zustimmung. Bei Offenlegung, Veröffentlichungen oder Weitergabe
des Jahresabschlusses in einer der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf
es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser
Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328
HGB wird verwiesen.
Der Prüfungsbericht
wird gem. § 321 Abs. 5 HGB unter Berücksichtigung von § 32 WPO wie folgt unterzeichnet:
Hamburg, den 06.
Februar 2019
RN REVISION NORD
GMBH & Co.KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Widera Swinka
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Der Prüfungsbericht
ist dem Kommunalen Prüfungsamt des Kreises Nordfriesland zur Stellungnahme vorgelegt
worden. Das KPA hat den Prüfungsbericht
mit eigener Feststellung zurückgesandt.
Feststellungsvermerk des Landrates des Kreises
Nordfriesland:
„Der Jahresabschluss ist in der geprüften Fassung unverändert von der dortigen Stadtvertretung festzustellen.
Für die Bekanntmachung gelten die Vorschriften des § 14 Abs. 5 KPG.
Die im Prüfungsbericht enthaltenen Feststellungen bitte ich sorgfältig auszuwerten und im Rahmen der Möglichkeiten umzusetzen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 17 Ja Stimmen