Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr stellt den Jahresabschluss 2017 des Städtischen Liegenschaftsbetriebes wie folgt fest:

 

  1. Der Jahresabschluss des Liegenschaftsbetriebes der Stadt Wyk auf Föhr zum 31.12.2017 wird  auf 11.128.960,36 EUR Bilanzsumme festgesetzt.

 

  1. Der in der Bilanz ausgewiesene Gewinn ermittelt sich wie folgt:

 

·         Per 31.12.2016                 472.501,10      EUR

 

·         Jahresgewinn 2017           562.256,96      EUR

 

·         Gesamt                          1.034.758,06      EUR

 

 

 

 


Herr Schaper berichtet anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Jahresabschluss 2017 des Liegenschaftsbetriebes der Stadt Wyk auf Föhr wurde von der Steuerkanzlei Andresen und Siedler aufgestellt und von der RN Revision Nord GmbH & Co.KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Hamburg geprüft.

 

Zu dem Jahresabschluss und dem Lagebericht haben wir folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

 

„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebes „Städtischer Liegenschaftsbetrieb Wyk auf Föhr“ für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Landesverordnung über Eigenbetrieb der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung – EigVO) liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung, eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes abzugeben.

 

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung sowie unter Berücksichtigung des Gesetzes über die überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften und die Jahresabschlussprüfung kommunaler Wirtschaftsbetriebe (Kommunalprüfungsgesetzt – KPG) und der allgemeinen Vertragsbedingungen für die Jahresabschlussprüfung kommunaler Wirtschaftsbetrieb (AV-Jap) vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes keinen Anlass zur Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungsbelegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

 

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss des Eigenbetriebes „Städtischer Liegenschaftsbetrieb Wyk auf Föhr“ zum 31. Dezember 2017 den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklungen zutreffend dar.

Die wirtschaftlichen Verhältnisse geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen.“

 

Den vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berichterstattung bei Abschlussprüfungen.

 

Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer Zustimmung. Bei Offenlegung, Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses in einer der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.

 

Der Prüfungsbericht wird gem. § 321 Abs. 5 HGB unter Berücksichtigung von § 32 WPO wie folgt unterzeichnet:

 

Hamburg, den 06. Februar 2019

 

RN REVISION NORD GMBH & Co.KG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

 

Widera                                    Swinka

Wirtschaftsprüfer       Wirtschaftsprüfer

 

Der Prüfungsbericht ist dem Kommunalen Prüfungsamt des Kreises Nordfriesland zur Stellungnahme vorgelegt worden. Das KPA hat den Prüfungsbericht  mit eigener Feststellung zurückgesandt.

 

Feststellungsvermerk des Landrates des Kreises Nordfriesland:

 

„Der Jahresabschluss ist in der geprüften Fassung unverändert von der dortigen Stadtvertretung festzustellen.

 

Für die Bekanntmachung gelten die Vorschriften des § 14 Abs. 5 KPG.

 

Die im Prüfungsbericht enthaltenen Feststellungen bitte ich sorgfältig auszuwerten und im Rahmen der Möglichkeiten umzusetzen.“

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig mit 17 Ja Stimmen