Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Wahl des Kinder- und Jugendbeirates sowie des Seniorenbeirates vom 07.08.2003 für die Stadt Wyk auf Föhr wird gemäß § 39 Ziffer 4 GKWG für gültig erklärt.


 

Die Stadtvertretung hat nach Vorprüfung durch einen von ihr gewählten Ausschuss über die Gültigkeit der Wahl des Kinder- und Jugendbeirates sowie des Seniorenbeirates und über die eventuellen Einsprüche gegen die Wahl zu beschließen. Einsprüche gegen die Wahl liegen nicht vor. Der Wahlprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.09.2003 die Anforderungen des § 39 Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) geprüft und folgendes festgestellt:

1.      Die Voraussetzungen zur Wählbarkeit in den Kinder- und Jugendbeirat sowie den Seniorenbeirat gemäß § 6 GKWG werden von allen Mitgliedern erfüllt.

2.      Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung der Wahl des Kinder- und Jugendbeirates sowie des Seniorenbeirates oder bei der Wahlhandlung, die das Wahlergebnis im Wahlgebiet oder die Verteilung der Sitze im Einzelfall hätten beeinflussen können, sind nicht vorgekommen.

3.      Die Feststellung des Wahlergebnisses durch den Wahlvorstand und durch den Gemeindewahlausschuss ist ordnungsgemäß erfolgt.

 

Gemäß § 39 Ziffer 4 GKWG ist die Wahl durch die Stadtvertretung für gültig zu erklären, wenn die unter Ziffern 1 bis 3 genannten Anforderungen erfüllt werden. Das ist bei der erfolgten Wahl des Kinder- und Jugendbeirates sowie des Seniorenbeirates am 07.08.2003 für die Stadt Wyk auf Föhr der Fall. Der Wahlprüfungsausschuss hat daher empfohlen, die Wahl des Kinder- und Jugendbeirates sowie des Seniorenbeirates am 07.08.2003 für gültig zu erklären.

 


Abstimmungsergebnis:  16 Ja-Stimmen