Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Amtsausschuss stimmt vorbehaltlich der Entscheidung der Stadtvertretung Wyk auf Föhr einer Eingemeindung des Flurstückes 412 der Flur 1, Gemarkung Wyk auf Föhr, und der damit einhergehenden Erweiterung des Amtsgebietes zu.


Herr Hess berichtet anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Im Dezember 2016  konnte das langjährige Verfahren für die Eigentumsübertragung nach    § 1 Abs. 3 des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG) für verschiedene Flurstücke im Wyker Hafengebiet an die Stadt Wyk auf Föhr abgeschlossen werden. Es handelt sich hierbei um Grundstücke im Bereich des Binnenhafens und des Fährhafens sowie die dazugehörigen Wasserflächen in einer Gesamtgröße von rd. 103.000 m². Die betreffenden Flächen gehörten bis zur Übertragung der Bundesrepublik Deutschland und nunmehr der Stadt Wyk auf Föhr, die diese Flächen im Innenverhältnis dem Verwaltungsvermögen des Städtischen Hafenbetriebs zugeordnet hat.

 

Durch die Übertragung der Grundstücke sind eine förmliche Eingemeindung sowie die Änderung der Stadtgrenze, der Amts- und auch der Kreisgrenze notwendig. Nach § 15 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) muss der Amtsausschuss angehört werden und der Kreistag seine Zustimmung erteilen. Genehmigungsbehörde ist letztlich das Innenministerium.

 

Ein Übersichtsplan ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Mit der Ursprungsvorlage Nr. 302 wurde der Eingemeindung der Flurstücke 411 und 413 bereits zugestimmt. Richtig wäre aber gewesen: 411, 412 und 413.

 

Der Kreistag hat die Angelegenheit am 29.03.2019 auf der Tagesordnung. Daher wird noch der Beschluss zum Flurstück 412 benötigt.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig