Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sachdarstellung mit Begründung:

 

In der Sitzung der Gemeindevertretung Wittdün auf Amrum am 27.11.2018 wurde der Erlass einer neuen Hauptsatzung für die Gemeinde Wittdün auf Amrum beschlossen. Die neue Hauptsatzung der Gemeinde Wittdün auf Amrum sollte unter  § 5 Ständige Ausschüsse  unter Abs. (1) c) noch eine Änderung der Formulierung unter bb) sowie die Ergänzung von cc) und dd) erhalten. Da noch keine Genehmigung der Kommunalaufsicht vorliegt, ist dies noch in der Ursprungsfassung möglich und es muss keine 1. Nachtragssatzung erlassen werden.

 

Die Formulierung lautet in der neuen Fassung wie folgt:

 

c)  Bauausschuss
Zusammensetzung: 6 Mitglieder der Gemeindevertretung und 5 Bürger/innen, die der Gemeindevertretung angehören können
Aufgabengebiet: Bau- und Wegewesen

aa)  Erteilung des Einvernehmens nach dem Baugesetzbuch, sowie nach § 76 Abs. 5 LBO

bb)  Aussetzung der Entscheidung über das Baugesuch/vorläufige Untersagung nach § 15 BauGB, sofern dies zur Sicherung der Bauleitplanung notwendig ist

cc)  Genehmigung bzw. Erteilung des Einvernehmens für die Genehmigung nach § 173 Abs. 1 BauGB, wenn eine Erhaltungssatzung vorliegt

dd)  Erteilung einer Genehmigung nach § 22 BauGB

Die Entscheidungen zu aa) bis dd) sind jeweils im Einzelfall der Gemeindevertretung vorbehalten, wenn der Bauausschuss keine einstimmige Entscheidung getroffen hat.

 

Beschlussempfehlung:

 

Die als Anlage beigefügte Hauptsatzung der Gemeinde Wittdün auf Amrum wird ungeändert beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:      einstimmig

 

Anlagen:

 

Hauptsatzung der Gemeinde Wittdün auf Amrum