Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt der Verwendungsempfehlung
zu folgen.
Die Werksleiterin wird beauftragt die Verrechnung zu veranlassen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Im Haushaltsjahr
2013 hat die Gemeinde Utersum 20.000,00 € als Investitionskostenzuschuss für
den Kurbetrieb der Gemeinde Utersum in ihrem Haushalt bereitgestellt.
Der bewilligte Zuschuss wurde in den Jahren 2013 und 2014 mit je 10.000,00 € an
den Kurbetrieb ausgezahlt und überwiesen.
Dem geleisteten
Zuschuss von 20.000,00 € standen jedoch nur Investitionen von 9.871,88 €
gegenüber, sodass seither im Kurbetrieb eine Verbindlichkeit gegenüber der
Gemeinde Utersum von 10.128,12 € ausgewiesen wird.
Verwendungsempfehlung
Anstelle einer
Rückzahlung an die Gemeinde Utersum wird der Gemeindevertretung empfohlen,
den Betrag von
10.128,12 € innerhalb des Kurbetriebes der Gemeinde Utersum mit dem Jahresverlust
zu verrechnen und diesen als Verlustausgleich zu verwenden.
Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen 1 Enthaltung