Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die vorliegende 5. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Stadt Wyk auf Föhr wird beschlossen.

 


Es ist der Erlass einer weiteren Nachtragssatzung zur Fremdenverkehrsabgabesatzung erforderlich.

In einem anhängigen Gerichtsverfahren gegen die Festsetzung der Fremdenverkehrsabgabe hat ein Abgabenpflichtiger erklärt, er fühle sich in seinen Rechten verletzt, weil im Satzungsrecht der Stadt Wyk auf Föhr nicht ausdrücklich die Vorschriften des Schlechterstellungsverbots bei rückwirkender Inkraftsetzung von Satzungsrecht (§ 2 Abs. 2 Satz 3 KAG) aufgenommen sind.

Obwohl diese Bestimmungen in der Vergangenheit in den jeweiligen Abgabebescheiden – auch im Falle des Klägers – (bereits aufgrund des Landesrechts [KAG] ) stets beachtet wurden, neigt das Verwaltungsgericht zu der Auffassung, dass es möglicherweise einer solchen Satzungsbestimmung bedarf.

Zur Vermeidung unnötiger Risiken in künftig noch zu entscheidenden Streitverfahren um die Fremdenverkehrsabgabe, ist der entsprechende Passus nunmehr (als neuer Absatz 2 in § 10) im Satzungstext aufgenommen worden.

 


Abstimmungsergebnis:  16 Ja-Stimmen