Beschluss:
Der Bericht des Kommunalen Prüfungsamtes über die durchgeführte unvermutete Kassenprüfung beim Kurbetrieb der Gemeinde Nieblum wird zur Kenntnis genommen. Der Werkleiter wird mit der Abgabe der Stellungnahme beauftragt.
Bürgermeister Riewerts berichtet anhand der Vorlage: Nieb/000201.
Sachdarstellung mit Begründung:
Das Kommunale
Prüfungsamt des Kreises Nordfriesland hat am 11. Dezember 2018 eine unvermutete
Kassenprüfung beim Kurbetrieb der Gemeinde Nieblum in den Räumlichkeiten der
Steuerberatersozietät MEF & Partner durchgeführt.
Der Prüfbericht wird
der Gemeindevertretung Nieblum zur Auswertung vorgelegt.
Gemäß § 7 Abs. 3 KPG
hat die kommunale Körperschaft zu dem Prüfungsergebnis gegenüber der Prüfungsbehörde
und der Kommunalaufsichtsbehörde innerhalb von sechs Monaten Stellung zu
nehmen. Dabei ist zu berichten, ob und wie die Prüfungsfeststellungen Rechnung
getragen wurde.
Handlungsbedarf
gemäß Prüfbericht besteht insbesondere unter dem Punkt 5. “Örtliche
Kassenaufsicht“ und unter dem Punkt 6. “Dienstanweisung für die Kasse des
Kurbetriebes“.
Die schriftliche
Stellungnahme der Werksleitung hat bis spätestens zum 30.09.2019 zu erfolgen
und ist in zweifacher Ausfertigung an das Kommunale Prüfungsamt zu übersenden.
Der Prüfbericht kann
u.a. in der Geschäftsbuchhaltung des Amtes Föhr-Amrum, Zimmer 3, eingesehen
werden.
Im Jahr 2019 wird Herr Boy Rethwisch die örtliche Kassenprüfung für den Kurbetrieb der Gemeine Nieblum übernehmen. Die Bestellung ist durch den Werkleiter des Kurbetriebes, Herrn Friedrich Riewerts, schriftlich festzuhalten.
Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen