Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 2

Beschluss:

 

Zu a) Aufstellungsbeschluss

 

  1. Für das Gebiet nördlich des Huuchstieges, ca. 64 m westlich des Miremswai und ca. 214 m östlich des Eemelkeswai in einer Bautiefe von 70 m (Flur 5 Flurstück 204) wird der Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.

 

Zu b) Festlegung der Planungsziele

 

  1. Für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes werden die folgenden Planungsziele festgelegt:
    1. Ausweisung einer Sonderbaufläche – Tischlerei bzw. Malereibetrieb zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung und Erweiterung des im Geltungsbereich ansässigen örtlich bedeutsamen Tischlereibetriebes „Feddersen“ und die Ansiedlung des ebenfalls örtlich bedeutsamen Malereibetriebes „Ketelsen“.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Anhörung der Bürgerinnen und Bürger erfolgen.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, wird nach § 4b BauGB das Planungsbüro Sven Methner, Roggenstraße 12, 25704 Meldorf, beauftragt.

 

  1. Der Tischlereibetrieb Feddersen und der Malereibetrieb Ketelsen tragen die Kosten dieses Verfahrens. Die Kostenregelung wird über einen städtebaulichen Vertrag vorgenommen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 9,

davon anwesend: 9, Ja-Stimmen: 7...; Nein-Stimmen: 0;

Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei

der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: 2 (Olaf Ketelsen und Dierk Ketelsen)

 

 

Die Herren Dierk Ketelsen und Olaf Ketelsen werden im Anschluss wieder herein gebeten.


Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Oldsum beabsichtigt die 5. Ändeurng des Flächennutzungsplanes für das Gebeit nördlich des Huuchstieges, ca. 64 m westlich des Miremswai und ca. 214 m östlich des Eemelkeswai in einer Bautiefe von 70 m (Flur 5 Flurstück 204) einzuleiten.

Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Planverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Oldsum durchgeführt.

 

Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung und Erweiterung des im Geltungsbereich ansässigen örtlich bedeutsamen Tischlereibetriebes „Feddersen“ und die Ansiedlung des ebenfalls örtlich bedeutsamen Malereibetriebes „Ketelsen“.

 

Die Ausweisung soll als Sonderbaufläche – Tischlerei bzw. Malereibetrieb erfolgen.