Sitzung: 04.12.2007 Gemeindevertretung
Vorlage: Neb/000003
Die Gemeindevertretung überträgt die übrigen Aufgaben der Gemeindewahlleiterin oder des Gemeindewahlleiters insgesamt auf die Amtsdirektorin und zugleich die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses insgesamt auf einen vom Amtsausschuss zu wählenden Wahlausschuss.