Beschluss:

 

Das Amt Föhr-Amrum wird in Zusammenarbeit mit den weiteren Akteuren ( Erzeugern, Energiegenossenschaft Föhr und Verbrauchern usw. ) im Rahmen eines integrativen Prozesses die Überlegungen zu einer CO2-freien und selbstverantworteten Energie- und Wohnungsversorgung (Daseinsvorsorge) erarbeiten. Dazu wird der folgende konkrete Zeitplan von Mai bis Dezember 2019/Anfang 2020 umgesetzt:

 

  1. Verhandlung und Abschluss Beratervertrag mit DSK|BIG-Gruppe:
    BIG Städtebau GmbH, (Vertrag auf Stundenbasis),

grob kalkuliert 5 – 6 Tagewerke / Monat. Dabei wird unterstellt, dass bis zum Januar 2020 alle vorbereitenden Themen abgearbeitet sind und im Januar mit der

Aktivierung der Geschäfte begonnen werden kann. Der Arbeitsaufwand wird mit insgesamt etwa 40-45 Tageswerke bis zur Arbeitsaufnahme der Gesellschaft abgeschätzt. Stundensatz netto 95,-€/h.

  1. Fassung Grundsatzbeschluss April 2019
  2. Bildung Lenkungsausschuss Mai 2019
  3. Auftaktworkshop Juni bis August 2019
  4. Erstellung Gesellschaftszweck, Geschäftsmodelle inkl. Wirtschaftsplan und Finanzierungskonstrukt, Gesellschaftsstruktur und Festlegung Gesellschafter

      Juni bis September 2019

  1. Juristische Prüfung/Klärung Kommunalaufsicht Juni bis September 2019
  2. Finale Planung Gesellschaftsverträge und Geschäftsmodelle November 2019
  3. Klärung von Zuschussmöglichkeiten für die Gründung der Gesellschaft bis

September 2019

  1. Abschlussworkshop und Gremienentscheidung Herbst 2019
  2. Abschluss LOI und finale Vertragserstellung / notarielle Vorbereitung
  3. Vorlage und Beschluss des Zeitplanes der Umsetzung  im 1. Quartal 2020

( 1. Quartal 2020 Zeitplan erstellen zur Umsetzung und Implementierung der neuen Struktur).

 

Die Entscheidungsvorlage zur Umsetzung und Implementierung der Versorgungs-gesellschaft inkl. Akquisition der Fördermittel wird dann auf Basis der erarbeiteten Unterlagen den Gremien des Amtes Föhr-Amrum zur Entscheidung vorgelegt.


Frau Braun erläutert kurz den bisherigen Werdegang.

 

Herr Stemmer erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

 

Er regt an, eine Lenkungsgruppe zu bilden, die bereits die Vorarbeiten leisten kann.

 

Er macht deutlich, dass man nicht ohne externe Beratung auskomme. Insbesondere juristische Beratung sei notwendig.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die energetische Erneuerung der Städte und Kommunen wird seit langem gefordert und steht seit Anfang 2010 als ein Hauptziel auch im Energiekonzept der Bundesregierung. Neue gesetzliche Regelungen wie das Gebäudeenergiegesetz und das Klimaschutzgesetz fordern nachdrücklich die Einhaltung der Klimaschutzziele durch Reduzierung des Energieverbrauchs von Gebäuden. Dieses Ziel zu erreichen hat sich auch das Amt Föhr-Amrum bereits in 2012 gesetzt. Es bleibt in der Praxis aufgrund der auf Einzelgebäude ausgerichteten Förderpraxis jedoch bei eher „zufälligen“ Einzelmaßnahmen, die gesamtinsular nur eine geringe Effizienz aufweisen und nicht Maßnahmen- und Versorgungskonzept integriert sind. Zur Erreichung der Klimaschutzziele bis 2020 bzw. 2050 sind aber genau diese weiteren Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in den Kommunen erforderlich.

Im Sinne der geforderten und zur Umsetzung der Energiewende notwendigen Dezentralisierung der Energiewirtschaft ist der Zusammenschluss von Erzeugung (Energiewirtschaft über alle Energiearten) und Verbrauch (Wohnungswirtschaft, Eigentümer, Mobilität) auf lokaler Ebene notwendig, auch um die Wertschöpfung in der Region zu sichern. Dadurch wird die lokale Energiewirtschaft für den Energieversorger sowie den Nutzer wirtschaftlich und akzeptiert.

 

Um diese energiewirtschaftlichen Zielsetzungen zu erreichen, beabsichtigt das Amt Föhr-Amrum die ökologischen und ökonomischen Optimierung für die Inseln Föhr und Amrum zu prüfen – dazu zählt auch der Rückkauf kommunaler Stromnetze. Diese Strukturen sollen die regionale Wirtschaft stärken und Wirtschaftskraft auf die Inseln zurückholen. Dieses Vorhaben ist bisher bei einzelnen Gemeinden schon weit vorangeschritten und steht vor der Umsetzung. Dieser Schwung und die schon auf der Insel vorhandenen Kenntnisse und Erfahrungen (von privaten Betreiber und Investoren, aber auch die Kenntnisse und Beteiligung der Energiegenossenschaft Föhr sowie die Akzeptanz in der Bürgerschaft) sollen genutzt werden zu Überlegungen wie dies idealerweise für beide Inseln zum Erfolg führen könnte. Dazu soll ein Prozess in Gang gesetzt werden, der am Ende eine nachhaltige und zukunftssichere (Selbst-)Versorgung der Inseln ermöglichen soll.

 

Begonnen werden soll auf der Insel Föhr, jedoch ist jederzeit eine Ausweitung, wenn politisch gewollt, auf die Insel Amrum in dem Prozess vorgesehen. 

 

Das Amt Föhr-Amrum beabsichtigt dazu, diesen Prozess nach den Föhrer Energietagen 2019 im Mai 2019 substantiell zu beginnen, alle Akteure zusammenzuführen und eine entscheidungsfähige und überzeugend begründete Entscheidungsvorlage für die Gremien bis Ende 2019/Anfang 2020 einzubringen. Auf Grund der notwendigen und gesicherten Fachexpertise und fehlenden Kapazitäten im Amt wird man auch auf externen Sachverstand vorrangig mit Kenntnissen der Gegebenheiten vor Ort zurückgreifen.

Im Rahmen dieses Prozesses wird auch die energetische Quartierssanierung des  Wohnungsmarktkonzeptes eine entscheidende Rolle spielen, so dass zeitgleich auch die Überlegungen und Planungen im Rahmen des Wohnungsbaues vorangebracht werden müssen.  

 

Grundlegende Meilensteine:

 

  1. Definition der energiewirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Zielsetzungen des Amtes Föhr-Amrum
    1. Erzeugungsstrukturen (Photovoltaik, Windenergie, KWK, etc.)
    2. Verbrauchsstrukturen
      (Wärme + Strom: Wohnen, Gewerbe, etc.; E-Mobilität: Individualverkehr, ÖPNV, Zweiradverkehr)
  2. Konzipierung und Entwicklung der gesellschaftsrechtlichen Organisationsstrukturen und Geschäftsmodelle inkl. der ökologischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zielen der gemeinsamen Gesellschaft
    1. Prüfung einer gemeinsamer Gesellschaft für Energie und einer Gesellschaft für Wohnen;

oder Prüfung von Alternativen 

    1. Korrelation von örtlichen Akteuren mit beginnenden gemeindlichen Prozessen  bspw. für Windenergie
    2. Wirtschaftsplanung und Fördermittelakquise
  1. Korrelation mit vorhandener kommunaler wirtschaftlicher Betätigung;

      Klärung der steuerrechtlichen Fragenstellungen („steuerlicher Querverbund“);

      grundsätzliche Abstimmung mit der Kommunalaufsicht

  1. Festlegung des grundlegenden Einzugsbereiches und der Geschäftsinhalte
    1. Föhr - Amrum: solitär oder gemeinsam
    2. Einbindung regionaler nicht kommunaler Akteure (bspw. Energiegenossenschaft, Versorgungswerk Amrum, W.D.R., etc.)
  2. Festlegung des Umsetzungsfahrplanes und der notwendigen Finanzmittel unter umfassender Berücksichtigung der Fördermittel EU/Bund/Land
  3. Aufbau einer Entscheidungsmatrix und Priorisierung anhand definierter Maßstäbe
  4. Abschließende Gremienbefassung und Beschluss zur Realisierung

 

Das Amt Föhr-Amrum beabsichtigt diesen Prozess der Grundlagenentwicklung in der gebotenen Vertraulichkeit, aber unter verlässlicher Einbeziehung der Akteure aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft in einem Lenkungsausschuss umzusetzen.

 

Dieser Prozess soll nach dem Wunsch des Amtes Föhr-Amrum im Idealfall beide Inseln zu einem ökologisch nachhaltigen und dauerhaft wirtschaftlich erfolgreichen Lebensraum mit Perspektiven entwickeln, der den Ortsansässigen sowie den Gästen zum Vorteil gereicht. Die Versorgung der Inseln soll 2030 ohne CO2-Emissionen durch auf der Insel/den Inseln erzeugte Energie zu marktgerechten Kosten erfolgen.

 

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig