Sitzung: 18.04.2019 Fachausschuss Föhr
Vorlage: Amt/000318
Das Amt Föhr-Amrum wird in Zusammenarbeit mit den weiteren Akteuren (
Erzeugern, Energiegenossenschaft Föhr und Verbrauchern usw. ) im Rahmen eines
integrativen Prozesses die Überlegungen zu einer CO2-freien und
selbstverantworteten Energie- und Wohnungsversorgung (Daseinsvorsorge)
erarbeiten. Dazu wird der folgende konkrete Zeitplan von Mai bis Dezember
2019/Anfang 2020 umgesetzt:
- Verhandlung
und Abschluss Beratervertrag mit DSK|BIG-Gruppe:
BIG Städtebau GmbH, (Vertrag auf Stundenbasis),
grob kalkuliert 5 – 6 Tagewerke / Monat.
Dabei wird unterstellt, dass bis zum Januar 2020 alle vorbereitenden Themen
abgearbeitet sind und im Januar mit der
Aktivierung der Geschäfte begonnen werden
kann. Der Arbeitsaufwand wird mit insgesamt etwa 40-45 Tageswerke bis zur
Arbeitsaufnahme der Gesellschaft abgeschätzt. Stundensatz netto 95,-€/h.
- Fassung
Grundsatzbeschluss April 2019
- Bildung
Lenkungsausschuss Mai 2019
- Auftaktworkshop
Juni bis August 2019
- Erstellung
Gesellschaftszweck, Geschäftsmodelle inkl. Wirtschaftsplan und Finanzierungskonstrukt,
Gesellschaftsstruktur und Festlegung Gesellschafter
Juni bis September 2019
- Juristische
Prüfung/Klärung Kommunalaufsicht Juni bis September 2019
- Finale
Planung Gesellschaftsverträge und Geschäftsmodelle November 2019
- Klärung
von Zuschussmöglichkeiten für die Gründung der Gesellschaft bis
September 2019
- Abschlussworkshop
und Gremienentscheidung Herbst 2019
- Abschluss
LOI und finale Vertragserstellung / notarielle Vorbereitung
- Vorlage
und Beschluss des Zeitplanes der Umsetzung
im 1. Quartal 2020
( 1. Quartal 2020 Zeitplan erstellen zur
Umsetzung und Implementierung der neuen Struktur).
Die Entscheidungsvorlage zur Umsetzung und Implementierung der
Versorgungs-gesellschaft inkl. Akquisition der Fördermittel wird dann auf Basis
der erarbeiteten Unterlagen den Gremien des Amtes Föhr-Amrum zur Entscheidung
vorgelegt.
Frau Braun erläutert kurz den bisherigen Werdegang.
Herr Stemmer erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.
Er regt an, eine Lenkungsgruppe zu bilden, die bereits die Vorarbeiten leisten kann.
Er macht deutlich, dass man nicht ohne externe Beratung auskomme. Insbesondere juristische Beratung sei notwendig.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die energetische Erneuerung der Städte und
Kommunen wird seit langem gefordert und steht seit Anfang 2010 als ein
Hauptziel auch im Energiekonzept der Bundesregierung. Neue gesetzliche
Regelungen wie das Gebäudeenergiegesetz und das Klimaschutzgesetz fordern
nachdrücklich die Einhaltung der Klimaschutzziele durch Reduzierung des
Energieverbrauchs von Gebäuden. Dieses Ziel zu erreichen hat sich auch das Amt
Föhr-Amrum bereits in 2012 gesetzt. Es bleibt in der Praxis aufgrund der auf
Einzelgebäude ausgerichteten Förderpraxis jedoch bei eher „zufälligen“
Einzelmaßnahmen, die gesamtinsular nur eine geringe Effizienz aufweisen und
nicht Maßnahmen- und Versorgungskonzept integriert sind. Zur Erreichung der
Klimaschutzziele bis 2020 bzw. 2050 sind aber genau diese weiteren Maßnahmen
zur Steigerung der Energieeffizienz in den Kommunen erforderlich.
Im Sinne der geforderten und zur Umsetzung
der Energiewende notwendigen Dezentralisierung der Energiewirtschaft ist der
Zusammenschluss von Erzeugung (Energiewirtschaft über alle Energiearten) und
Verbrauch (Wohnungswirtschaft, Eigentümer, Mobilität) auf lokaler Ebene notwendig,
auch um die Wertschöpfung in der Region zu sichern. Dadurch wird die lokale
Energiewirtschaft für den Energieversorger sowie den Nutzer wirtschaftlich und
akzeptiert.
Um diese energiewirtschaftlichen
Zielsetzungen zu erreichen, beabsichtigt das Amt Föhr-Amrum die ökologischen
und ökonomischen Optimierung für die Inseln Föhr und Amrum zu prüfen – dazu
zählt auch der Rückkauf kommunaler Stromnetze. Diese Strukturen sollen die
regionale Wirtschaft stärken und Wirtschaftskraft auf die Inseln zurückholen. Dieses
Vorhaben ist bisher bei einzelnen Gemeinden schon weit vorangeschritten und
steht vor der Umsetzung. Dieser Schwung und die schon auf der Insel vorhandenen
Kenntnisse und Erfahrungen (von privaten Betreiber und Investoren, aber auch
die Kenntnisse und Beteiligung der Energiegenossenschaft Föhr sowie die
Akzeptanz in der Bürgerschaft) sollen genutzt werden zu Überlegungen wie dies
idealerweise für beide Inseln zum Erfolg führen könnte. Dazu soll ein Prozess
in Gang gesetzt werden, der am Ende eine nachhaltige und zukunftssichere
(Selbst-)Versorgung der Inseln ermöglichen soll.
Begonnen werden soll
auf der Insel Föhr, jedoch ist jederzeit eine Ausweitung, wenn politisch
gewollt, auf die Insel Amrum in dem Prozess vorgesehen.
Das Amt Föhr-Amrum
beabsichtigt dazu, diesen Prozess nach den Föhrer Energietagen 2019 im Mai 2019
substantiell zu beginnen, alle Akteure zusammenzuführen und eine
entscheidungsfähige und überzeugend begründete Entscheidungsvorlage für die
Gremien bis Ende 2019/Anfang 2020 einzubringen. Auf Grund der notwendigen und
gesicherten Fachexpertise und fehlenden Kapazitäten im Amt wird man auch auf
externen Sachverstand vorrangig mit Kenntnissen der Gegebenheiten vor Ort
zurückgreifen.
Im Rahmen dieses
Prozesses wird auch die energetische Quartierssanierung des Wohnungsmarktkonzeptes eine entscheidende
Rolle spielen, so dass zeitgleich auch die Überlegungen und Planungen im Rahmen
des Wohnungsbaues vorangebracht werden müssen.
Grundlegende
Meilensteine:
- Definition
der energiewirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen
Zielsetzungen des Amtes Föhr-Amrum
- Erzeugungsstrukturen
(Photovoltaik, Windenergie, KWK, etc.)
- Verbrauchsstrukturen
(Wärme + Strom: Wohnen, Gewerbe, etc.; E-Mobilität: Individualverkehr, ÖPNV, Zweiradverkehr) - Konzipierung
und Entwicklung der gesellschaftsrechtlichen Organisationsstrukturen und
Geschäftsmodelle inkl. der ökologischen, wirtschaftlichen und
gesellschaftlichen Zielen der gemeinsamen Gesellschaft
- Prüfung
einer gemeinsamer Gesellschaft für Energie und einer Gesellschaft für
Wohnen;
oder Prüfung von Alternativen
- Korrelation
von örtlichen Akteuren mit beginnenden gemeindlichen Prozessen bspw. für Windenergie
- Wirtschaftsplanung
und Fördermittelakquise
- Korrelation
mit vorhandener kommunaler wirtschaftlicher Betätigung;
Klärung der steuerrechtlichen Fragenstellungen („steuerlicher
Querverbund“);
grundsätzliche Abstimmung mit der Kommunalaufsicht
- Festlegung
des grundlegenden Einzugsbereiches und der Geschäftsinhalte
- Föhr -
Amrum: solitär oder gemeinsam
- Einbindung
regionaler nicht kommunaler Akteure (bspw. Energiegenossenschaft,
Versorgungswerk Amrum, W.D.R., etc.)
- Festlegung
des Umsetzungsfahrplanes und der notwendigen Finanzmittel unter
umfassender Berücksichtigung der Fördermittel EU/Bund/Land
- Aufbau
einer Entscheidungsmatrix und Priorisierung anhand definierter Maßstäbe
- Abschließende
Gremienbefassung und Beschluss zur Realisierung
Das Amt Föhr-Amrum beabsichtigt diesen
Prozess der Grundlagenentwicklung in der gebotenen Vertraulichkeit, aber unter
verlässlicher Einbeziehung der Akteure aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft
in einem Lenkungsausschuss umzusetzen.
Dieser Prozess soll nach dem Wunsch des Amtes
Föhr-Amrum im Idealfall beide Inseln zu einem ökologisch nachhaltigen und dauerhaft
wirtschaftlich erfolgreichen Lebensraum mit Perspektiven entwickeln, der den
Ortsansässigen sowie den Gästen zum Vorteil gereicht. Die Versorgung der Inseln
soll 2030 ohne CO2-Emissionen durch auf der Insel/den Inseln
erzeugte Energie zu marktgerechten Kosten erfolgen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig