Die Bauausschussvorsitzende berichtet anhand der beigefügten Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Es liegt derzeit ein aktueller Arbeitsstand des Strandkonzeptes vor.

 

In Absprache mit den beteiligten Fachabteilungen wird eine Stellungnahme zu der aktuell vorliegenden Arbeitsfassung Ende April bzw. zu Mitte Mai vorliegen.

Parallel soll die FFH-Verträglichkeitsprüfung erfolgen.

 

Sobald die Stellungnahmen und die FFH-Verträglichkeitsprüfung vorliegen, müssen die Unterlagen vom Planungsbüro Methner überarbeitet werden.

 

Mitte/Ende Juni soll voraussichtlich die letzte Beteiligungsrunde des Entwurfes mit der Beteiligung der Landesplanung und Fachbehörden erfolgen.

 

Vor diesem Beteiligungsschritt sollen die letzten Anmerkungen der Gemeinden und der Stadt Wyk auf Föhr bereits eingearbeitet sein.

 

Den Anlagen zur Vorlage ist die derzeitige Arbeitsfassung der Unterlagen zu entnehmen (gelb gefärbte Passagen stellen Änderungen dar). Die Einzeldarstellungen sind hierbei nur auf die Stadt Wyk auf Föhr bezogen. Die Kartenanlagen beschränken sich ebenfalls nur auf die Kategorien (Kartenanlagen zum Thema „Küstenschutz“ und „Risikogebiet“ sind hier herausgenommen).

 

Die Stadt Wyk auf Föhr soll auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen prüfen, ob weitere Hinweise oder Anmerkungen eingegeben werden sollen. Im Weiteren sei darüber zu beraten, ob man bereits einen vorgezogenen Selbstbindungsbeschluss, unter Vorbehalt der noch ausstehenden Beteiligungsschritte, der Stadt herbeiführen kann, um den zu beteiligenden Behörden zu signalisieren, dass eine Akzeptanz des Konzeptansatzes/-inhaltes vorhanden ist.

 

 

Beschlussempfehlung:

a)    Sachstand

 

Der vorliegende Arbeitsstand des Strandkonzeptes wird gebilligt / oder aber mit folgenden Änderungen gebilligt:

 

b)    Selbstbindungsbeschluss unter Vorbehalt

 

1.    Etwaige Änderungsvorschläge aus Ziffer a) werden in den nächsten Beteiligungsschritt übernommen.

 

2.    Die Stadt Wyk auf Föhr stimmt einem vorgezogenen Selbstbindungsbeschluss zu, unter dem Vorbehalt der noch abzuwartenden Änderung aus dem noch ausstehenden Beteiligungsverfahren.

 

Nach dem Bericht werden noch folgende Fragen gestellt/Anmerkungen gemacht:

 

Es stand der Wunsch nach einem zeitnahen Beschluss des Wyker Teils des gesamtinsularen Strandkonzeptes im Raum. Da die Gemeinden Nieblum und Utersum aufgrund des Hochwasser- und Naturschutzes mehr Zeit benötigen, hat man sich entschlossen diesen Selbstbindungsbeschluss zunächst in der Stadt Wyk zu fassen.

 

Ein Mitglied der KG-Fraktion merkt an, dass diese Vorgehensweise nachvollziehbar wäre.

Ein Mitglied der Grünen-Fraktion stimmt dem zu, allerdings war auch die Idee eines Inselweiten Strandkonzeptes zu begrüßen. Die Unterlagen der anderen Inselgemeinden sollten nachgereicht werden.

 

Der Bürgermeister der Stadt Wyk schlägt vor, einen 3. Punkt in die Abstimmung einzufügen, nämlich dass dieser Beschluss in den Fachausschuss Föhr gegeben wird, da er eine gesamtinsulare Wirkung hätte. Dem wird einstimmig zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter ;

Davon anwesend: 11

Ja-Stimmen: 11                     Nein-Stimmen:                      Stimmenthaltungen: