Beschluss:
Zu
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
1. Der
Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5b der Gemeinde Utersum für das
Gebiet "Historische Ortslage", zwischen den Straßen Boowen Taarep und
Greenstich, beiderseits Jaardenhuug (K122)
und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
Oder mit folgenden Änderungen gebilligt:
2. Der
Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB
auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas
Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
3. Der
Amtsdirektor des Amtes Föhr-Amrum wird beauftragt, die Abstimmung mit den Nachbargemeinden
gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
4. Die
Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Sachdarstellung
mit Begründung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Utersum hat am 07.09.2017 den
Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5b für das
Gebiet "Historische Ortslage", zwischen den Straßen Boowen Taarep und
Greenstich, beiderseits Jaardenhuug (K122) gefasst. Ziele der Planänderung waren:
·
Im Interesse der Rechtsicherheit soll der
Bebauungsplan Nr. 5b der Gemeinde Utersum unter Berücksichtigung des baulichen
Bestandes und der Prägung des Plangebietes angepasst werden.
·
Die Art der Nutzung soll als Sonstiges Sondergebiet SO
– Dauerwohnungen und Tourismus festgesetzt werden, zur vorrangingen Sicherung
des Dauerwohnens und der Regulierung des Fremdenverkehrswesens.
·
Der Genehmigungsvorbehalt gemäß § 22 BauGB soll
entsprechend der geänderten Gesetzeslage erweitert werden.
Von Seiten des Amtes wurde zwischenzeitlich ein Entwurf der Planänderung
erarbeitet, in dem die Planungsziele der Gemeinde umgesetzt wurden.
Das Planverfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die
frühzeitige Behördenbeteiligung hat stattgefunden und die frühzeitige
Unterrichtung der Öffentlichkeit wurde im Rahmen einer öffentlichen Anhörung
durchgeführt. Die hier vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden in die
Planunterlagen eingearbeitet.
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch ist der Entwurf des Bebauungsplans für die
Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Behörden sind gemäß § 4 Abs. 2
BauGB zu beteiligen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der
öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden
Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des
Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen. Dazu ist von der Gemeinde der
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 9
davon anwesend: 9
Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen:
0 Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.